Jetzt auch in Deutschland – Einbruchschutz in NRW wird staatlich gefördert!

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ab sofort der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch am und im Gebäude gefördert wird. Diese Förderung erfolgt unabhängig davon, ob im Rahmen der Modernisierung auch energetische Verbesserungen erfolgen oder die Barrierefreiheit des Objektes erhöht wird. Für diese Art von kombinierten baulichen Maßnahmen gibt es anderweitige Fördermaßnahmen/-programme.

 

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Unterstützt werden Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Darlehen (Effektivzins: 1%) bis zu max. 50% der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 1.500 Euro und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung/Haus. Demnach ist ein Antrag auf Förderung ab einem Gesamtwert von 3.000 Euro möglich. Einen direkten finanziellen Zuschuss gibt es bei diesem Förderprogramm nicht!

Wer kann die Förderung erhalten?

Jeder. Die Förderung ist an keine Einkommensgrenze gebunden.

Anträge und Infomaterial

Für die Erhöhung der Barrierefreiheit und/oder die Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses können Sie ebenfalls eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese besteht zum einen aus einem zinsgünstigen Darlehen und zum anderen aus einem Tilgungsnachlass in Form eines Teilschuldenerlasses. Der Tilgungsnachlass beträgt 20 Prozent des anerkannten Gesamtdarlehenbetrages (nach Prüfung des Kostennachweises auf Antrag).

Im Rahmen dieser Modernisierung können Sie zusätzlich auch Sicherheitstechnik einbauen, um den Einbruchschutz Ihrer Wohnung zu erhöhen. Die Förderung deckt diese Kosten dann ebenfalls ab.

Einbau von Sicherheitstechnik

Unabhängig vom Abbau der Barrieren oder der energetischen Sanierung können Sie auch eine Förderung allein für den Einbau von Sicherheitstechnik beantragen (genauere Infos oben). Der Antrag, den Sie hierfür ausfüllen müssen, ist derselbe wie der zur Reduzierung von Barrieren. Abbau von Barrieren und Reduzierung von Sicherheitslücken sind in diesem Fall gleich zu behandeln.

Quelle: www.abus.com