Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Videoüberwachung

Videoüberwachung

31.08.2010

Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Skandale um unerlaubte Videoüberwachung am Arbeitsplatz beispielsweise das Unternehmen Lidl betreffend an die Öffentlichkeit gelangt sind, kündigte die Bundesregierung in jüngster Zeit an, ein Gesetz einführen zu wollen, das die Rechte von Arbeitnehmern in Dingen des Datenschutzes, also unter Anderem bei der Videoüberwachung, stärken soll. Demnach ist fortan eine verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor, eine verdeckte Überwachung in bestimmten Fällen zu erlauben. Dies stieß aber auf massiven Protest von Datenschützern und Gewerkschaften, woraufhin der Entwurf entsprechend geändert wurde. Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern durch Betriebe ist also künftig grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter vorher darüber informiert werden. In Räumlichkeiten mit privaten Charakter wie beispielsweise Umkleideräumen oder Toileten ist die Videoüberwachung dagegen gänzlich untersagt. In bestimmten Bereichen darf aber eine offene Viedeoüberwachung stattfinden, wenn dies wichtigen betrieblichen Interessen dient und denen der Mitarbeiter nicht entgegensteht. Die Kameras müssen aber nicht nur sichtbar sein, sondern die Mitarbeiter müssen auch stets darüber unterrichtet werden. Datenschützer und Gewerkschaften sehen den Gesetzesentwurf als positiv an, da dadurch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter geschützt und für die Betriebe klare Regelungen geschaffen würden, wo diese zuvor oft in rechtlichen Grauzonen operierten. Von Seiten der Arbeitgeber, insbesondere aus dem Einzelhandel, kam jedoch Kritik: Sie kritisierten, dass nach dem Gesetzesentwurf eine Videoüberwachung zwecks Aufklärung einer Straftat auch dann nicht mehr erlaubt ist, wenn ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter vorliegt. Dadurch wird nach Meinung der Arbeitgeber eine Aufklärung mit einfachen Mitteln unmöglich und es müsste stets ein aufwändiges Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Außerdem wurde allgemein kritisiert, dass die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität erschwert werde und keine gesonderten Datenschutzvereinbarungen in den Betrieben mehr möglich sind.

Neben den Regelungen zur Videoüberwachung enthält der Gesetzesentwurf auch Neuregelungen für andere Aspekte des Datenschutzes: So soll die Möglichkeit der Arbeitgeber, E-Mails und Telefonate der Mitarbeiter zu überwachen, ebenfalls eingeschränkt werden. Auch soll die Recherche von privaten Daten von Bewerbern in Web 2.0-Netzwerken wie StudiVZ untersagt werden. Es ist aber offensichtlich, dass die praktische Durchsetzung von Letzterem wohl eher nicht möglich sein wird.

Autor: Dave Baumgart