Einbruchdiebstähle und –versuche

Polizeiberichte aus Augsburg

Zu den nachfolgenden Einbrüchen bzw. auch gescheiterten Einbrüchen bittet die Kripo Augsburg unter der Telefon Nr. 0821/323-3810 um Hinweise:

1. INNENSTADT/ARGONSTRAßE
Im Zeitraum vom 20.08. bis 23.08.2010 drang ein unbekannter Täter in eine offen stehende Lagerhalle der Fa. Wasch-Tec ein und versprühte dort den Inhalt eines Feuerlöschers. Anschließend gelangte er offenbar über Bäume auf ein Vordach in ca. 5 m Höhe und stieg in das Gebäude ein. Aus einem Büro entwendete er anschließend ein Mobiltelefon im Wert von ca. 100 Euro. Der von ihm angerichtete Sachschaden dürfte ebenfalls ca. 100 Euro betragen.

2. HOCHFELD/HAUNSTETTER STRAßE

Ebenfalls im Zeitraum vom 20.08. bis 23.08.2010 hebelte ein unbekannter Täter die Haupteingangstüre der Berufsschule 6 auf und gelangte dadurch in den Vorraum. Die weiteren Türen, die direkt in das Schulgebäude führen, wurden vom Täter nicht mehr aufgebrochen, statt dessen machte er sich ohne Beute wieder aus dem Staub. Der von ihm angerichtete Sachschaden beträgt jedoch ca. 1.000 Euro.

3. INNENSTADT/BAHNHOFSTRAßE

Im gleichen Zeitraum (20.08. bis 23.08.2010) hebelte ein unbekannter Täter ein Glasfenster zu einer in der Bahnhofstraße gelegenen Zahnarztpraxis auf. In der Praxis selbst entwendete der Einbrecher zwei Notebooks im Wert von rund 1.500 Euro. Aus einer offenen Schublade bediente er sich zudem noch aus einer Kasse und entwendete rund 100 Euro Bargeld (Praxisgebühr). Der von ihm angerichtete Sachschaden dürfte bei ca. 100 Euro liegen.

4. OBERHAUSEN/KRUMBACHER STRAßE

Im Zeitraum vom 20.08. bis 21.08.2010 versuchte vermutlich ein und derselbe Täter in zwei nebeneinander liegende Firmengebäude einzusteigen. Zunächst versuchte der Unbekannte durch Aufhebeln von Eingangstüre, Nebeneingangstüre und mehreren Fenstern in einen Betrieb für Fenster- und Türenherstellung zu gelangen. Als er offenbar scheiterte, versuchte er es im benachbarten Steinmetzbetrieb, wo er ebenfalls auf gleiche Art und Weise versuchte, in das Gebäudeinnere zu kommen.
In beiden Fällen blieb es beim Einbruchsversuch. Der angerichtete Sachschaden an beiden Objekten beträgt ca. 1.000 Euro.