Neue Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder von ABUS Security-Center – der perfekte Einstieg in die Videoüberwachung

 

12. Mai 2010  —  ABUS Security-Center präsentiert die neuen Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder. Privathaushalten und Ladenbesitzern ermöglicht der Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder eine unkomplizierte Videoüberwachung für Eigenheim, Ferienhaus und Geschäft.

 

4 Kanal Digital Recorder ABUS

4 Kanal Digital Recorder ABUS

 

Der neue Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder bietet intelligente Alarmfunktionen und Realtime-Aufzeichnung. Gerade im Privatbereich oder kleineren Ladengeschäften reichen vier Kameraeingänge vollkommen aus, um die wichtigsten Stellen zu überwachen. Die Aufzeichnung läuft entweder dauerhaft, über einen programmierten Zeitplan oder bei Bewegungserkennung. Die Komprimierung der Video- und Audiosignale erfolgt im speichereffektiven H.264-Format. Dies ermöglicht durch den eingebauten Webserver einen reibungslosen weltweiten Netzwerkzugriff. Ebenso ist eine zusätzliche schnelle Datensicherung per USB möglich.

Günstige Einsteigersets in die analoge Videoüberwachung

Besonders attraktiv sind die beiden Überwachungssets des Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorders mit einer oder vier der neuen wetterfesten IR-Mini-Außenkameras – inklusive 20 m Kombikabel und passendem Netzteil.

„Der Bekanntheitsgrad der Marke ABUS ist ein Qualitätsversprechen“, sagt Gregor Schnitzler, Bereichsleiter Technik bei ABUS Security-Center. „Diesen Anspruch vertreten wir auch mit diesem neuen, besonders preisgünstigen Videoüberwachungsrekorder.“

Preise und Verfügbarkeit

Die neuen Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder sind ab sofort erhältlich:

  • Der Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekorder TVVR30000 mit vier Kameraeingängen
  • Das Eytron Überwachungsset mit einer analogen IR-Vario-Außenkamera TVVR30100
  • Das Eytron Überwachungssets mit vier IR-Vario-Außenkameras TVVR30400

Weitere Informationen zu den neuen Eytron 4-Kanal-Kompakt-Digitalrekordern von ABUS Security-Center gibt es unter: http://www.EXPERT-Security.de

ABUS Security-Center gewinnt red dot design award für die Eyseo Standard-Kameras

Eyseo Standard-Kamera
Eyseo Standard-Kamera

MÜHLHAUSEN  —  18. März 2010  —  Mit ihrem herausragenden Design und der kompakten Bauweise setzen die Eyseo Standard-Kameras von ABUS Security-Center neue Maßstäbe. Dieser Meinung war auch die hochkarätig besetzte Expertenjury des renommierten red dot Designwettbewerbs. Sie verlieh den Eyseo Standard-Kameras im Rahmen des red dot award: product design 2010 das Qualitätssiegel „red dot“ für hohe Designqualität.

Mit nur neun Zentimeter Länge sind die Eyseo Standard-Kameras kaum größer als eine Zigarettenschachtel und bieten unterschiedliche Ausstattungsmerkmale zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Alle Modelle der Serie verfügen zur Optimierung der Bildqualität bei Gegenlicht und anderen widrigen Lichtverhältnissen über die Funktionen AWB (Automatic White Balance), ELC (Electric Light Compensation), BLC (Back Light Compensation) und AGC (Automatic Gain Control). Die Eyseo Standard-Kameras lassen sich zudem einfach über einen leicht zugänglichen DIP-Schalter in Betrieb nehmen und konfigurieren.

Wir wollen die Sparte der professionellen Videoüberwachungstechnik neu beleben, und Design spielt dabei eine wichtige Rolle. Umso mehr freut es uns, den red dot design award gewonnen zu haben“, sagt Michael Zabler, Bereichsleiter Marketing bei ABUS Security-Center. „Die Auszeichnung bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Als Designer der Kamera freue ich mich sehr über diese Auszeichnung“, sagt Christian Fritz, Senior Designer bei ma design in Kiel. „Das prägnante Design und die Verarbeitungsqualität der Eyseo Standard-Kameras erzeugen ein hochwertiges Gesamterscheinungsbild; das bestätigt nun auch einer der anspruchsvollsten Designwettbewerbe der Welt.“

Die Gewinnerausstellung im red dot design museum

Gemeinsam mit den anderen preisgekrönten Produkten wird eine Eyseo Standard-Kamera vom 6. Juli bis zum 1. August 2010 in der Ausstellung „Design on stage – winners red dot award: product design 2010“ im red dot design museum in dem Weltkulturerbe „Zeche Zollverein“ in Essen zu sehen sein. Anschließend wird sie für mindestens ein Jahr in der ständigen Ausstellung des red dot design museum präsentiert. Es beherbergt mit rund 1.500 Produkten auf über 4.000 Quadratmetern die größte ständige Ausstellung zeitgenössischen Designs weltweit.

Weitere Informationen zu den Eyseo Standard-Kameras von ABUS Security-Center gibt es unter: http://www.EXPERT-Security.de

Quelle: ABUS Security Center

Axis Netzwerk-Kameras sollen die Sicherheit in den öffentlichen Bussen in Prag erhöhen

Netzwerk-Kameras von Axis Communications werden in den Bussen der städtischen Verkehrsbetriebe in Prag installiert. 3.500 AXIS 209FD-R-Netzwerk-Kameras kommen bei der Überwachung des Wageninneren der einzelnen Fahrzeuge zum Einsatz. Sie sollen für mehr Sicherheit für die Passagiere sorgen und bei der Aufklärung von Fällen von Vandalismus und anderen Verbrechen helfen. Im November 2009 wurde mit der Installation der Kameras begonnen. Die vollständige Implementierung der Überwachungslösung soll 2014 abgeschlossen sein.

Axis network cameras chosen to improve security for Prague’s buses

Axis Communications’ network cameras will be installed in buses for municipal transport in Prague. The 3,500 AXIS 209FD-R Network Cameras will be part of a system for monitoring each vehicle’s interior, improving passenger security and providing evidence to help solve incidents of vandalism and other crimes. The installation started in November 2009 and the whole installation will be finished in 2014.

Axis network cameras will be installed of 620 buses for municipal transport in Prague. The new buses will have a modern design and meet strict environmental criteria.
”Several transportation authorities have chosen network video products to improve safety and security in their transit systems, or to view and share real-time information on traffic and road conditions, says Ray Mauritsson, President of Axis Communications. “Axis’ network video products have been installed in many demanding environments, including buses in Stockholm, trains in Zurich and subway cars in Moscow.”

The AXIS 209FD-R Network Camera is a palm-sized, discreet, rugged network camera specifically for the tough environments found in mass transit vehicles. Its durable transparent cover provides excellent protection against dust, humidity and vibrations. The small built-in heater eliminates condensation on the lens or cover. The cameras are designed for easy installation and can withstand the tough and changing conditions in buses.

About Axis
Axis is an IT company offering network video solutions for professional installations. The company is the global market leader in network video, driving the ongoing shift from analog to digital video surveillance. Axis products and solutions focus on security surveillance and remote monitoring, and are based on innovative, open technology platforms. Axis is a Sweden-based company, operating worldwide with offices in more than 20 countries and cooperating with partners in more than 70 countries. Founded in 1984, Axis is listed on the NASDAQ OMX Nordic, under the ticker AXIS.

Quelle: AXIS

Er ist da – der neue ABUS Security-Center Video & Alarm-Katalog 2010

Video & Alarm-Katalog 2010

ABUS Security Center Katalog 2010 im EXPERT-Security Design

Affing, 01.03.2010, Auf über 170 Seiten stellt ABUS Security-Center, Vollsortimenter im Bereich Videoüberwachung und Alarmtechnik, zahlreiche Produktneuheiten vor. So enthält der ab 1. März 2010 gültige Katalog neue Netzwerk- und analoge Kameras, neue Rekorder sowie alles, was für die Alarm- und Videoüberwachung von heute nötig ist.

Mit insgesamt 133 neuen Produkten setzt der Katalog Alarm & Video 2010 neue Maßstäbe im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik. Der Katalog gliedert sich in Netzwerkkameras, analoge Kameras, Digitalrekorder, Funk- und Drahtalarmanlagen einschließlich Gefahrenmelder und umfangreiches Zubehör für die elektronische Sicherheitstechnik.

ABUS Video-Offensive 2010
Der Katalog steht dieses Jahr unter dem Motto „Video-Offensive 2010“. 51 neue Kameramodelle, eine Verdopplung des Portfolios bei Netzwerkkameras und fünf neue Rekorderfamilien sprechen eine deutliche Sprache.

Funkalarmanlage Secvest 2WAY mit VdS-Home-Zertifikat
Ein weiteres Highlight: Der Topseller Secvest 2WAY ist ab sofort VdS-Home-zertifiziert. Das VdS-Home-Gütesiegel unterstützt nicht nur den Privatanwender bei der Produktauswahl, sondern gibt dem Fachhändler ein weiteres Verkaufsargument an die Hand.

„Mit der bisher größten Sortimentsoffensive der Unternehmensgeschichte gehen wir ganz auf die Bedürfnisse unserer Fachhändler und Endkunden ein und setzten damit Standards auf dem Alarm- und Videoüberwachungsmarkt“, sagt Philippe Bremicker, Geschäftsführer bei ABUS Security-Center. „Als Vollsortimenter bieten wir zudem auch alles, was zur Installation nötig ist.“

Weitere Informationen zum umfangreichen Produktportfolio von ABUS Security-Center gibt es unter: www.EXPERT-Security.de

Über ABUS Security-Center GmbH & Co. KG

ABUS Security-Center ist einer der führenden Hersteller elektronischer Sicherheitstechnik. Als Vollsortimenter vermarktet ABUS Security-Center konsequent ein internationales Produkt- und Leistungsspektrum für die Sortimentsbereiche Alarm- und Videoüberwachung. ABUS Security-Center hat seine Zentrale im deutschen Mühlhausen bei Augsburg und weitere Niederlassungen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Taiwan.

IP Corder 100 – Standalone NVR Lösung

Der IP Corder100 von Koukaam ist eine kompakte Aufzeichnungseinheit, einfach zu installieren und intuitiv in der Handhabung. Der Zugang erfolgt über den Internet Browser und kann so von entfernten Lokationen gesteuert werden.
An das Gerät können bis zu 8 Kameras, Videoserver oder verschiedenartige Sensoren (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Bewegungssensoren etc.) angeschlossen werden. Der NVR bietet Platz für eine bis zu 2 Terrabyte große Festplatte (nicht im Lieferumfang) und verfügt über einen Gigabit Ethernetanschluss und 12V Netzteil.

AXIS Netzwerkkameras im Verkehr

Netzwerkkameras im Verkehr

Netzwerkkameras im Verkehr

Mehrere Verkehrsbehörden haben sich für Netzwerk-Video entschieden, um die Sicherheit in ihren Beförderungssystemen zu verbessern oder Echtzeitinformationen über die Verkehrsbedingungen und den Straßenzustand anzeigen und gemeinsam nutzen zu können. Dies ermöglicht Folgendes:

  • Eine sicherere Umgebung für Passagiere und Mitarbeiter
  • Weniger Vandalismus, Gewalt und Versicherungsbetrug
  • Echtzeit-Zugriff auf Live-Bilder und Aufzeichnungen
  • Eine zukunftssichere, flexible Überwachungslösung.

Mobile Überwachung in Bus- und Schienensystemen

Netzwerk-Kameras von Axis tragen zu einem sicheren Umfeld in Bussen, U-Bahnen und Zügen bei. Darüber hinaus bieten sie die folgenden Leistungsmerkmale:

  • Qualitativ hochwertige Bilder, die keine Fehlinterpretationen zulassen
  • Integrierter Manipulationsalarm, der bei einer Manipulation der Kamera automatisch ausgelöst wird
  • Flexible und kostengünstige Installation dank dem Einsatz von standardmäßigen IP-Netzwerken und Power over Ethernet (PoE)
  • Integrierte Heizung zur Gewährleistung des vollen Funktionsumfangs bei allen Temperaturen

Überwachung von Flughäfen, Bahnhöfen und Terminals

Es gibt vielerlei Gründe für die Überwachung größerer Verkehrseinrichtungen, wie z. B. Flughäfen, Bahnhöfe und U-Bahnsteige. Netzwerk-Video bietet eine Überwachungslösung, die hochwertige Bilder von Vorkommnissen liefert und potenzielle Gefahren aufdeckt. Außerdem profitieren Sie von integrierten intelligenten Funktionen, die Ihr Überwachungssystem aufwerten. Ein Beispiel dafür ist die Bewegungserkennung, mit deren Hilfe automatisch eine Alarmmeldung gesendet werden kann, wenn jemand auf den Schienen läuft oder ein Sperrgebiet betritt.

Infrastrukturinformationen – Verkehr, Straßen und Schienen

Der Bedarf an aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zum Straßenzustand steigt rapide. Hierbei eröffnet die Einführung von Netzwerk-Video unterschiedlichen Zielgruppen neue Möglichkeiten für eine effiziente Erfassung und gemeinsame Nutzung hochwertiger Videodaten:

  • Pendler können problemlos und ortsunabhängig von einem Computer aus auf Live-Videobilder zugreifen
  • Ersthelfer können schnell die beste Route ermitteln und sehen, welche Bedingungen bei der Ankunft zu erwarten sind
  • Nachrichtensender erhalten Live-Informationen für Verkehrsmeldungen
  • Wartungsmannschaften können ihre Arbeitsaufträge leichter nach
    Dringlichkeit ordnen

Hier geht es zu den AXIS Netzwerkkameras bei EXPERT-Security.

Quelle: AXIS

Mini-Camcorder von ABUS Security-Center: Mobile Kamera plus Rekorder in einem

 

ABUS Security-Center bietet mit dem neuen Mini-Camcorder unkomplizierte Überwachung und extrem mobile Videoaufzeichnung in einem. Der daumengroße Mini-Camcorder liefert gestochen scharfe VGA-Bilder und eignet sich sowohl für verdeckte Überwachungen, als auch für aktionreiche Outdoor Aktivitäten.

Das kompakte Gehäuse mit nur 5,0 x 2,8 x 2,0 cm Abmessung, besticht mit einem Gewicht von gerade einmal 50 g. Der Mini-Camcorder liefert volle VGA-Auflösung mit 640×480 Pixel. Aufgezeichnet wird in Echtzeit mit 30 Bildern pro Sekunde auf einer micro SD-Speicherkarte mit maximal 16 GB – ohne zusätzliche Geräte. Das mitgelieferte USB-Kabel übermittelt die Daten zur einfachen Wiedergabe und Auswertung auf den PC.

Einfache Wiedergabe am PC dank AVI Video Format
Die Videobilder werden im AVI-Format gespeichert – dieses kann ohne Extra-Software an jedem beliebigen Computer einfach im Mediaplayer abgespielt werden. Ein Mikrofon liefert zudem wertvolle Tonaufnahmen. Um Ressourcen wie Speicherplatz und Stromverbrauch möglichst gering zu halten, lässt sich ein Geräuscherkennungsmodus wählen – so startet die Aufzeichnung erst, wenn ein Geräusch detektiert wird.

Besonderheiten
Im Batteriebetrieb sind bis zu 1,5 Stunden Daueraufzeichnung möglich – 150 Stunden im Standby. Bei Bedarf kann der Mini-Camcorder auch als PC Webcam genutzt werden.

Privatanwender und Sicherheitsprofis aufgepasst!
Der neue Mini-Camcorder eignet sich nicht nur für Sicherheitsprofis und Detektive, sondern auch für Privatanwender, denn neben mobilen Security-Anwendungen ist der Camcorder auch ein ideales Aufzeichnungsgerät für Sport, Modellbau und Freizeit. Der Lieferumfang unterstreicht die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten: Netzteil, USB-Kabel für die Datenübernahme auf den PC, Tasche, Wandhalterung, Clip-Halterung, eine Tragschlaufe sowie zusätzlich eine praktische Silikonhülle gegen Spritzwasser.

Das optional erhältliche Sports Pack TVAC40960 bietet darüber hinaus eine verstärkte Halterung und mehrere Klettgurte: sicherer und rutschfester Sitz für den Mini-Camcorder in jeder Situation.

Preise und Verfügbarkeit
Der Mini-Camcorder TVVR10000 ist ab sofort zu einem EVP von 129 Euro verfügbar.

AXIS bringt Fixe Netzwerk Kameras für den ungeschützen Außenbereich raus

 

Axis Communications stellt eine neue Serie von Fixed-Hochleistungs-Netzwerk-Kameras vor, mit denen sich bei der Installation Zeit und Kosten einsparen lassen.

 

AXIS Outdoor Netzwerkkamera IP66

Die IP66-Kameras verfügen über einen Schutz vor Staub, Regen, Schnee und Sonneneinstrahlung. Die ab März verfügbaren Kameras sind für den Einsatz bei Temperaturen bis zu -40 °Celsius geeignet. Für das sichere Starten von Zoom-Kameras bei Minustemperaturen ist Arctic Temperature Control verfügbar. Die Stromversorgung der Kameras erfolgt über Power over Ethernet, was die Installation erleichtert.

Entwickelt wurden die Kameras für anspruchsvolle Anwendungen im Außenbereich, sei es die Überwachung von Flughäfen und Bahnhöfen oder die Stadt- und Verkehrsüberwachung. Durch die Einführung der neuen Serie wird das Angebot an Kameras für den Außenbereich von Axis weiter verstärkt.

Die für den Außeneinsatz geeigneten Kameras, darunter Megapixel-/HDTV-Modelle unterstützen mehrere Ströme in H.264 und Motion JPG, Zweiwege-Audio und intelligente Videofunktionen, wie zum Beispiel Videobewegungserkennung, Audioerkennung und aktiven Manipulationsalarm. Darüber hinaus sind sie mit einem SD/SDHC-Speicherkartenschacht für die lokale Speicherung von Videoaufzeichnungen ausgestattet. Die Kameras bieten die folgenden Merkmale:

  • Netzwerk-Kamera AXIS P1343-E: SVGA-Auflösung, Tag/Nacht-Funktionalität, digitale PTZ-Funktionen (Schwenken/Neigen/Zoomen), Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS P1344-E: 1-MP-Auflösung/HDTV 720p, Tag/Nacht-Funktionalität, digitale PTZ-Funktionen, Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS P1346-E: 3-MP-Auflösung/HDTV 1080p, Tag/Nacht-Funktionalität, P-Iris (präzise Blendensteuerung), digitale PTZ-Funktionen, Streaming mitmehreren Ansichten, Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS Q1755-E: 2-MP-Auflösung/HDTV 720p und 1080i, Tag/Nacht-Funktionalität, 10-facher Zoom, Autofokus und Schwenk-/Neigekopfhalterung

Die Außen-Kameras sind so konstruiert, dass die Installation eines Infrarotstrahlers unter dem Gehäuse einfach möglich ist. Die Kameras werden mit Wandhalterungsträger, Sonnenschutz und Ethernet-Kabel ausgeliefert.

Quellen:  Sicherheit.info, AXIS,

Diebstahl und Betrug durch Angestellte

Die verdeckte Videoüberwachung von verdächtigen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz

Von Rechtsanwalt Thilo Wagner

Mitarbeiter Videoüberwachung - Fotograf: Bardewyk

Mitarbeiter Videoüberwachung - Fotograf: Bardewyk

Betrug, Diebstahl und Unterschlagung: In Supermärkten, Lagerhallen und Büroräumen grassiert die Mitarbeiterkriminalität. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes Deutscher Versicherungen (GDV) entstehen deutschen Unternehmen durch kriminelle Mitarbeiter jährlich Schäden in Höhe von rund 3 Milliarden Euro. Neben dem finanziellen Schaden ist oft auch ein schwerer Vertrauensbruch zwischen den Kollegen und gegenüber Vorgesetzten die Folge. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass eine umfängliche Mitarbeiterüberwachung gerade in den sensiblen Arbeitbereichen mit Kassen- oder Warenzugriff technisch, zeitlich und personell kaum durchzuführen ist. Viele Langfingern sind sich solcher Sicherheitsmängel genau bewusst und erliegen der einfachen Versuchung eines schnelles Griffes in die Kasse.
Diese täglichen Gaunereien werden oft über einen langen Zeitraum überhaupt nicht bemerkt. Der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers entsteht meist erst dann, wenn massive Kassen- oder Warenbestandsdifferenzen auffällig werden. In diesen Fällen ist es oft schwierig, den kriminellen Mitarbeiter zu überführen und sichere Beweise seiner Schuld zu sammeln.

Effektive Kontroll- und Steuerungssysteme und eine bedachte Schadensprävention sind in jedem Betrieb notwendig, um möglichen Schäden durch diebische Mitarbeiter gering zu halten. Als kostengünstige Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung bietet sich regelmäßig der Einsatz einer heimlichen Videoüberwachungsanlage an.
Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen verdeckter Videoüberwachungen

Bei dem Einsatz verdeckter Videokameras sind strenge rechtliche Vorgaben zu beachten. Schließlich ist die heimliche Anfertigung der Videoaufnahmen ein schwerer Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll den Arbeitnehmer gerade vor einer lückenlosen technischen Überwachung am Arbeitsplatz durch heimliche Videoaufnahmen schützen.

Im Falle einer heimlichen Videoüberwachung kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Deshalb ist jeweils im Rahmen einer einzelfallbezogenen Güterabwägung zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers den Vorrang vor den Arbeitgeberinteressen verdient. Eine verdeckte Videoüberwachung kann dabei nur äußerst ausnahmsweise durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz näher bestimmt:

Nach der höchstrichterlichen Vorgabe ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, alle weniger einschneidenden Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind und die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel zur Sachverhaltsaufklärung darstellt und die Maßnahme zudem insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Diese einzelnen Voraussetzungen müssen in jedem konkreten Einzellfall genauestens arbeitsrechtlich geprüft und umgesetzt werden.

Ein arbeitsrechtlicher Fehler in diesem Bereich gefährdet eine erfolgreiche Videoüberwachungsmaßnahme und kann schon frühzeitig die nur aufgrund der vermeintlichen Beweismittel günstig scheinende Position des Arbeitgebers vernichten und dem Arbeitnehmer später sogar zu einem Sieg vor dem Arbeitsgericht verhelfen, weil die Videofilme gar nicht erst prozessual verwertet werden dürfen. Im schlimmsten Falle droht dem Arbeitgeber infolge einer unerlaubten Videoüberwachung eine eigene Strafverfolgung wegen eines Straftatbestandes der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches. Zudem könnte der unzulässig gefilmte Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen.

Vor Installation einer verdeckten Videoüberwachungsanlage ist somit unbedingt eine eingehende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Maßnahme durchzuführen.
Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Schadensersatz und Kündigung

Im Falle einer zulässigen und erfolgreichen Videoüberwachung kann der Arbeitgeber den verdächtigen Arbeitnehmer unter Zuhilfenahme des gewonnenen Videomaterials überführen und diesen mit seiner Tat konfrontieren.

Regelmäßig wird der ertappte Arbeitnehmer verpflichtet werden können, dem Arbeitgeber die durch die Überwachungsmaßnahme entstandenen Kosten zurückzuerstatten. Denn die Aufwendungen für eine Videoüberwachung sind nach Maßgabe der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchaus mit den anerkannt erstattungsfähigen Detektivkosten vergleichbar.
Mehr zum Thema:Videoüberwachung   Arbeitsplatz   verdeckt

Problematischer ist meist die von dem Arbeitgeber erstrebte sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig kann ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dabei nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen. Dies gilt insbesondere bei Mitarbeitern mit Kassenbefugnis, zum Beispiel bei dringend vermuteten Diebstählen oder Unterschlagungen. Eine sogenannte Verdachtskündigung ist möglich, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört.

Bei einer Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluss hingegen maßgebend, dass der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Ob infolge einer konkreten Videoaufzeichnung eine Verdachts- oder gar eine Tatkündigung rechtlich zulässig und sinnvoll ist, sollte jeweils unmittelbar nach der Auswertung des gewonnenen Beweismaterials in Zusammenarbeit mit einem in diesem Bereich besonders erfahrenen Arbeitsrechtler entschieden und durchgeführt werden.

Im Einzelfall können im Rahmen dieser anwaltlichen Beratung auch alternative Beendigungsmöglichkeiten, wie eine Aufhebungsvereinbarung, geprüft und vorbereitet werden. Zusätzlich können polizeiliche oder staatsanwaltliche Maßnahmen im Betrieb vermieden und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eingeleitet werden.
Beispiele aus der täglichen Praxis

Der Einsatz einer verdeckten Videoüberwachungsanlage zur Mitarbeiterüberwachung hat sich gerade in den Fällen von Diebstählen und Betrügereien in Kassenbereichen, Verkaufsflächen und Lagerhallen bewährt. In den letzten Jahren hat sich die Qualität der Videoaufnahmen zudem ständig verbessert. Gestochen scharfe Farbaufnahmen sind heute technischer Standart. Gleichzeitig sind die Preise für die Videoobservationen deutlich gesunken. Insoweit sind Maßnahmen der Videoüberwachung nunmehr auch in kleinen Unternehmen und Ladengeschäften durchführbar und lohnenswert.

Als Beispiel aus unserer Beratungspraxis sei eine überführte Bäckereiverkäuferein in einer kleinen Bäckereifiliale genannt, welche täglich nur einige Euromünzen heimlich in Ihrer Kittelschürze verschwinden ließ, damit aber ihren Arbeitgeber über die Jahre gerechnet einen Schaden von mehreren Tausend Euro zufügte. Die Verkäuferin wurde durch eine kleine, verdeckt über der Kasse angebrachte Kamera überführt. Das Arbeitsverhältnis konnte aufgrund des guten Videomaterial im Rahmen eines durch den Anwalt geführten Mitarbeitergespräches problemlos beendet werden. Zusätzlich wurde ein Schadensersatz an den geschädigten Arbeitgeber gezahlt.

Bei der Überwachung einer Lagerhalle eines Zentrallagers für Supermärkte konnten gleich fünf Mitarbeiter überführt werden, welche Waren im großen Stil mitnahmen oder heimlich an tatbeteiligte Zulieferer herausgaben. Dieses Ergebnis schockierte den Arbeitgeber, da er ursprünglich nur einen Lagerarbeiter des Diebstahls verdächtigte.
Fazit und Vorgehensempfehlung

Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur die tatsächliche Sachverhaltsaufklärung mittels heimlicher Videoüberwachung juristisch problematisch. Auch die anschließende Verwertung des gewonnenen Beweismaterials ist an eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fallstricken geknüpft. Aus diesem Grund sollte jede verdeckte Videoüberwachung zuvor sorgfältig rechtskundig geprüft werden und nur nach Maßgabe eines verlässlichen anwaltlichen Rates gestaltet werden.

Arbeitgeber werden so vor nutzlosen und risikoreichen Maßnahmen und Aufwendungen gewarnt und können zudem schon frühzeitig die erforderlichen arbeitsrechtlichen Weichen stellen, und so eine konfliktlose und rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Bedacht vorbereiten.

Auch für Arbeitnehmer, welche Opfer einer unzulässigen Videoüberwachung geworden sind und schlimmstenfalls sogar eine Kündigung erhalten haben, lohnt sich die Einholung eines anwaltlichen Rates. Der erfahrene Rechtsanwalt wird den betroffenen Arbeitnehmer über mögliche Schadensersatzansprüche informieren und gegebenenfalls für seinen Mandanten einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht führen. Der Autor ist Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln und berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fällen des Arbeitsrechts.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte – Köln
Rechtsanwalt Thilo Wagner
wagnerhalbe.de
Poll-Vingster Straße 105
51105 Köln

Quelle: http://www.123recht.net/