Informationen zu analoger Videoüberwachung und CCTV-Technik
Videoüberwachungsanlagen fungieren als Mittel zur Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Dies ist unter Closed Circuit Television (CCTV Surveillance) bekannt was sich von dem geschlossenen (exklusiven) Benutzerkreis ableitet, der berechtigt ist die Bilder zu betrachten. Der Begriff ist somit abgegrenzt zum öffentlichen Fernsehen.


Haupteinsatzgebiet von Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen, Flächen, Verkehrsleitzwecke, Zutrittskontrolle, in Bahnhöfen, auf neuralgischen Plätzen, in U-Bahnen und Tunneln, in Schwimmbädern, Geschäften, Tankstellen und Banken. Die Videoüberwachungssysteme können dabei fest installiert oder mobil sein.
Analoge CCTV Videoüberwachungsanlagen bestehen aus mindestens einer Überwachungskamera (z.B. Eyseo© von ABUS®) und einem Anzeigemonitor. Meistens erfolgt auch noch eine Aufzeichnung der Bilder (beispielsweise auf DVR (z.B. Eytron© DVR von ABUS®), NVR (z.B. Eytron© NVR von ABUS®), Videoband, Festplatte, SDHC etc.), die Übertragung erfolgt analog, kabelgebunden (2-Draht oder Koaxial) oder kabellos (Funk). Moderne DVR / NVR Recorder verfügen über die Möglichkeit weltweit über das Internet abrufbar / verfügbar zu sein durch eine statische IP oder DynDNS. Voraussetzung hierfür ist ein Internet Anschluss (man sollte hierbei die Bandbreite beachten). So bringen Sie Ihre analoge Videoüberwachung online ohne auf IP-Kameras oder Netzwerkkameras zurückgreifen zu müssen.

PAL = Phase-Alternation-Line-Verfahren
PAL steht für ein Farbcodierverfahren beim Fernsehen das hauptsächlich in Europa genutzt wird. Die Entwicklung hat den Hintergrund das Problem der unästhetischen, störenden Farbton-Fehler bei dem älteren NTSC-Verfahren (National Television Systems Committee – fast nur in Amerika verwendet) zu lösen. Umgangssprachlich steht der Begriff PAL häufig für die Gesamtheit aller Parameter der Fernsehnorm.
PAL |
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Vertikal S/W + Farbe |
625 – 575 TV-Zeilen (50 Zeilen für Videotext etc.) |
Horizontal S/W |
380 – 600 TV Linien |
Horizontal Farbe |
380 – 550 TV Linien |

Die Videoüberwachung unterliegt der Informationspflicht und dem Datenschutz. Entsprechende Systeme müssen kenntlich gemacht werden (meistens durch Aufkleber), damit sich Betroffene der Überwachung entziehen können. Die aufgezeichneten Foto`s und Video`s dürfen nur mit der Zustimmung des Gefilmten veröffentlicht werden.
Zur Videoüberwachung gibt es schon eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen. Es ist noch keine Entscheidung bekannt, in der ein Strafgericht Video – Beweise für unzulässig erklärt hat, weil diese auf rechtswidrige Weise zu Stande gekommen sind*. Das ist knapp Zusammengefasst die Botschaft aus dem Freispruchs des Amtsgerichts (AG) Stuttgart mit Urteil vom 18.04.2001 (Az. 8 Cs 32 Js 61688/00).
*Angaben ohne Gewähr!
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder die staatliche Stelle für Datenschutz