Eycasa Haus-Video-System: Nachrüstbare Überwachung für Türsprechanlagen

(PresseBox) AUGSBURG, 08.10.2010, Die Security Essen ist Premierenort für

Eycasa Haus - Videosystem

Eycasa Haus - Videosystem

das Eycasa Haus-Video-System von ABUS Security-Center. Bestehende Türsprechsysteme können so um eine Videofunktion erweitert werden. Highlight ist das zugehörige Anzeigegerät, der Eycasa Viewer. Damit können sicherheitsbewusste Eigenheimbesitzer mobil im ganzen Haus auf die Videodaten des Eingangsbereichs zugreifen und gleichzeitig den Zugang steuern.
Das Eycasa Haus-Video-System erweitert bereits existierende Türsprechsysteme der Marke Siedle in Eingangsbereichen und Gebäudezugängen um eine zusätzliche visuelle Kontrolle. Durch die einfache Handhabung und Installation via Plug & Play wird Videoüberwachung nun auch für den Privatbereich und kleine Bürokomplexe möglich.

Systemkomponenten
Das Eycasa Haus-Video-System besteht aus einer Außenkamera, der Eycasa Cam, und dem innovativen Touchscreen-Anzeigegerät. Bindeglieder zwischen Anzeigegerät, Türsprechsystem und Kamera sind das Input/Output-Modul und ein Router. Während das I/O-Modul Audiodaten und Zugangsbefehle sendet und empfängt, koordiniert der Router den gesamten Datentransfer zwischen Kamera, Viewer und I/O-Modul. Zusätzlich können bis zu vier IP-Kameras in das System integriert und per Livestream im Anzeigegerät betrachtet werden.

Anwendervorteil
Beim Klingeln wird über das Netzwerk eine Verbindung mit dem Eycasa Viewer aufgebaut. So ist von jedem Ort im Haus das Video-Gegensprechen mit den Besuchern möglich. Gängige Funktionen der Türsprechanlage wie etwa das Türöffnen sind, ebenfalls ferngesteuert, über den Eycasa Viewer möglich. Highlight ist die extrem bedienerfreundliche Technik dank des Anzeigegerätes: Bedienung und Konfiguration des gesamten Systems erfolgt über die intuitive Menüführung des Eycasa Viewers. So können auch technisch unerfahrene Nutzer das System per Touchscreen einfach bedienen.

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Videoüberwachung

Videoüberwachung

31.08.2010

Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Skandale um unerlaubte Videoüberwachung am Arbeitsplatz beispielsweise das Unternehmen Lidl betreffend an die Öffentlichkeit gelangt sind, kündigte die Bundesregierung in jüngster Zeit an, ein Gesetz einführen zu wollen, das die Rechte von Arbeitnehmern in Dingen des Datenschutzes, also unter Anderem bei der Videoüberwachung, stärken soll. Demnach ist fortan eine verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor, eine verdeckte Überwachung in bestimmten Fällen zu erlauben. Dies stieß aber auf massiven Protest von Datenschützern und Gewerkschaften, woraufhin der Entwurf entsprechend geändert wurde. Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern durch Betriebe ist also künftig grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter vorher darüber informiert werden. In Räumlichkeiten mit privaten Charakter wie beispielsweise Umkleideräumen oder Toileten ist die Videoüberwachung dagegen gänzlich untersagt. In bestimmten Bereichen darf aber eine offene Viedeoüberwachung stattfinden, wenn dies wichtigen betrieblichen Interessen dient und denen der Mitarbeiter nicht entgegensteht. Die Kameras müssen aber nicht nur sichtbar sein, sondern die Mitarbeiter müssen auch stets darüber unterrichtet werden. Datenschützer und Gewerkschaften sehen den Gesetzesentwurf als positiv an, da dadurch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter geschützt und für die Betriebe klare Regelungen geschaffen würden, wo diese zuvor oft in rechtlichen Grauzonen operierten. Von Seiten der Arbeitgeber, insbesondere aus dem Einzelhandel, kam jedoch Kritik: Sie kritisierten, dass nach dem Gesetzesentwurf eine Videoüberwachung zwecks Aufklärung einer Straftat auch dann nicht mehr erlaubt ist, wenn ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter vorliegt. Dadurch wird nach Meinung der Arbeitgeber eine Aufklärung mit einfachen Mitteln unmöglich und es müsste stets ein aufwändiges Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Außerdem wurde allgemein kritisiert, dass die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität erschwert werde und keine gesonderten Datenschutzvereinbarungen in den Betrieben mehr möglich sind.

Neben den Regelungen zur Videoüberwachung enthält der Gesetzesentwurf auch Neuregelungen für andere Aspekte des Datenschutzes: So soll die Möglichkeit der Arbeitgeber, E-Mails und Telefonate der Mitarbeiter zu überwachen, ebenfalls eingeschränkt werden. Auch soll die Recherche von privaten Daten von Bewerbern in Web 2.0-Netzwerken wie StudiVZ untersagt werden. Es ist aber offensichtlich, dass die praktische Durchsetzung von Letzterem wohl eher nicht möglich sein wird.

Autor: Dave Baumgart

Neue Eytron Digitalrekorder von ABUS Security-Center – Video- und Audioaufzeichnung für kleine und mittlere Unternehmen

PRESSEMITTEILUNG

MÜHLHAUSEN  —  10. Februar 2010  —  ABUS Security-Center präsentiert die neuen Eytron Digitalrekorder. Diese speziell für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten digitalen Videoüberwachungsrekorder (DVRs) verwenden die aktuelle H.264-Komprimierung. Ein besonderes Highlight ist die neue Status-LED-Anzeige. Damit sieht der Anwender sofort, ob das Gerät aufzeichnet, sich im Überwachungsmodus befindet oder ob eine Störung vorliegt.

Die neuen DVRs zeichnen nicht nur Videosignale in Realtime auf, sondern über die vier Audioeingänge auch unterschiedliche Audioquellen wie die der Tarnkamera im PIR-Gehäuse TV7029. Bei der Wiedergabe wird das Audiosignal automatisch mit der Videoquelle synchronisiert. Die Komprimierung der Signale erfolgt im H.264-Format. Dieses Format, auch AVC genannt – Advanced Video Coding – ist die aktuelle Form des MPEG-4-Standards und bürgt für beste Qualität bei geringem Platzbedarf. Mit vier SATA-Festplattenschächten ausgestattet, bieten die DVRs die Möglichkeit für Speicherplatz satt. Die optional erhältlichen Platten TV8942 sind speziell für digitale Videoüberwachungssysteme optimiert – Dauerbetrieb bei geringsten Laufgeräuschen und niedrigstem Stromverbrauch.

Exklusive Status LED Anzeige

Anwender profitieren von der wichtigsten Neuerung – der Status-LED-Anzeige. Damit sehen sie mit einem Blick, was los ist: Eine weiße Anzeige sagt, der Rekorder ist in Stand-by, weiß pulsierend heißt Überwachungsmodus, blau bedeutet, er zeichnet auf, und rot, dass eine Störung beziehungsweise ein Sabotageversuch vorliegt.

„Die Anforderungen des Überwachungsmarktes sind extrem hoch und müssen auf die Bedürfnisse der Anwender zugeschnitten sein“, sagt Gregor Schnitzler, Bereichsleiter Technik bei ABUS Security-Center. „Die neuen Eytron Videoüberwachungsrekorder für den Mid-Range-Bereich sind ein gutes Beispiel dafür, dass ABUS Security-Center stets preiswerte und gleichzeitig leistungsfähige Lösungen bietet.“

Preise und Verfügbarkeit

Die neuen Eytron Videoüberwachungsrekorder sind ab März 2010 erhältlich:

  • Der EVP des Eytron 4-Kanal-Digitalrekorder TVVR40000 mit vier Kameraeingängen liegt bei 589 Euro.
  • Der EVP des Eytron 8-Kanal-Digitalrekorder TVVR40010 mit acht Kameraeingängen liegt bei 899 Euro.
  • Der EVP des Eytron 16-Kanal-Digitalrekorder TVVR40020 mit 16 Kameraeingängen liegt bei 1.199 Euro.

Weitere Informationen zu ABUS Security-Center und dem umfangreichen Produktportfolio gibt es unter: www.EXPERT-Security.de oder www.abus-sc.com

Neue Firmware für ABUS TV8510 mobilder Digital Recorder

Neues Firmware Update 1.18 für den portablen Mini-Digitalrekorder TV8510 von ABUS Security-Center

MÜHLHAUSEN  —  13. Januar 2010  —  ABUS Security-Center stellt das neue Firmware Update 1.18 vor. Die neue Firmware erhöht die Kompatibilität des portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 zu den auf dem Markt befindlichen SDHC Karten. Die Firmware kann ab sofort kostenfrei heruntergeladen werden. Um das Update auszuführen, einfach die Datei auf eine leere SD Karte kopieren und den Rekorder mit eingelegter Karte starten.

Aufzeichnen, Ansehen, Mitnehmen: Der tragbare Mini-Digitalrekorder mit LCD von ABUS Security-Center zeichnet Bilder einer angeschlossenen Kamera auf und spielt sie über ein eingebautes 2,5-Zoll Farb-Display ab. Der Anschluss an einen Monitor ist nicht nötig. Die Daten lassen sich jetzt auf fast allen im Handel erhältlichen SDHC-Karten speichern.

Der TV8510 ist das erfolgreiche Einstiegsmodellen in die mobile Videoüberwachung. Zusammen mit einer passenden Clipkamera sorgt das für eine unauffällige Überwachung. Die Stromversorgung der Kamera erfolgt über den Rekorder selbst. Komprimiert werden die analogen Videosignale im MPEG-4 Format mit einer maximalen Auflösung von 640×480 Pixel.

Mit einer Größe von nur 65 x 110 x 27 mm passt der Mini-Digitalrekorder bequem in die Hemdtasche.

Preise und Verfügbarkeit

Die Firmware 1.18 für den portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 steht ab sofort unter http://www.abus-sc.de/DE/Service-Downloads/Software?q=TV8510 zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der EVP des portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 beträgt 320,11€ (269 Euro Netto.)

Der 60. Geburtstag von Tamron wird gebührend gefeiert

Großes Jubiläumsgewinnspiel: 60 Jahre – 60 Objektive


 

Tamron

Tamron

 


Der 60. Geburtstag von Tamron wird gebührend gefeiert. Jeden Monat werden fünf attraktive Objektive verlost


Köln, 04.01.2010, Tamron begeistert seit 1950 unzählige Fotografen und Videoanwender auf der ganzen Welt. Sechs Jahrzehnte herausragender optischer Erfahrung, technischer Entwicklung und Leidenschaft prägen die gesamte Produktpalette. Ob legendäre Megapixel-Objektive, Makro-Objektive, kompakte Standard-Zooms oder hochflexible Reisezooms, Tamron hat eine lange Tradition und einen ebenso hohen Anspruch an die eigenen Produkte. Natürlich wird Tamron auch in den kommenden Jahren viele innovative Produkte auf den Markt bringen. Zuerst wird jedoch das Jubiläum mit einem großen Gewinnspiel gefeiert. Aus Anlass des 60sten Geburtstages verlost Tamron im Jahr 2010 daher insgesamt 60 Objektive unter allen registrierten Tamron Freunden – jeden Monat fünf. Insgesamt umfasst dieses Gewinnspiel einen Warenwert von über 50.000€. Im Januar 2010 werden fünf leistungsstarke Ultra-Telezoom SP AF200-500 F/5-6.3 Di verlost, mit dem Fotografen wirklich ganz nah an Ihre Motive heran kommen und formatfüllend auch auf längeren Distanzen arbeiten können.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.tamron.de

Tamron Garantie Aufkleber

Tamron Garantie Aufkleber

Über TAMRON Europe GmbH


Mit Markentechnologie und der Verpflichtung zu technischen Höchstleistungen hat sich Tamron seit der Gründung im Jahre 1950 für die verschiedenartigen Herausforderungen der Optik und der Opto-Elektronik positioniert. Ein hervorragendes Verständnis für Verbraucherwünsche und eine Leidenschaft für Herausforderungen führten zu Produktkonzepten, die neuartige Objektive mit hervorragenden optischen Eigenschaften hervorbrachten. Die Tamron Europe GmbH mit Sitz in Köln ist eine 100prozentige Tochter der Tamron Co., Ltd. und für den europäischen Markt verantwortlich. Tamron beschäftigt weltweit mehr als 6.000 Mitarbeiter.

Tamron Objektive in der Videoüberwachungstechnik

Der Einsatz von Tamron-Objektiven in der Videotechnik hat sich langfristig überaus bewährt. Oft bringt es mehr Nutzen für eine digitale IP basierte Videoüberwachung ein hochwertiges Tamron Megapixel Objektiv anstatt eines Standard Objektiv oder einer höher auflösenden Kamera zu benutzen. Megapixelauflösungen stellen eine große Herausforderung an die verwendeten Objektive da, um die feine Auflösung auch sauber, farbecht und störungsfrei darzustellen. Hier kommt die Qualität eines Tamron Objektiv extrem der Bildqualität zu gute.

Tamron Objektive bei EXPERT-Security.de

(Quelle: pressebox)

ABUS VMS Express für IP-Kameras

VMS Express für IP Kameras

VMS Express für IP Kameras

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ABUS Security-Center präsentiert die Videomanagementsoftware der nächsten Generation

ABUS VMS Express ab sofort verfügbar

VMS Express 1

MÜHLHAUSEN  —  7. Dezember 2009  —  Die neue Videomanagementsoftware ABUS VMS Express von ABUS Security-Center gibt es ab sofort gratis und exklusiv für alle neuen Netzwerkkameras. Damit lassen sich IP-Kameras einfach und komfortabel darstellen und verwalten. Die neue ABUS VMS Express verbindet Vorteile und Leistungsfähigkeit der hauseigenen Enterprise- und Professional-Softwareversionen mit einer erhöhten Bedienfreundlichkeit. Der Einrichtungsassistent führt den Errichter schnell und einfach durch das Installationsmenü, in dem sich bis zu neun IP-Kameras automatisch einrichten lassen.

VMS Express 2

 

Jede einzelne Videoquelle wird individuell nach Auflösung, Qualität und Bildrate konfiguriert. Über die Motion Detection Bewegungserkennung sind bestimmte Reaktionen, wie Aufzeichnung oder E-Mail-Benachrichtigungen, definierbar. Damit ist die ABUS VMS Express eine flexible Software, die direkt auf die Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten werden kann.

Die Software unterstützt Windows XP, Windows Vista sowie Windows 7. Als Monitorstation kann das Aufzeichnungssystem auch für den exklusiven Netzwerkzugriff auf eine Rekorderstation genutzt werden. Wichtige Systemmeldungen werden dem Nutzer via Sprachausgabe mitgeteilt.

VMS Express Wizard

VMS Express Wizard

Mit unserer neuen Videomanagementsoftware setzen wir Maßstäbe in Punkto einfacher Bedienung“, sagt Gregor Schnitzler, Bereichsleiter Technik bei ABUS Security-Center. „Dank des erhaltenen Kundenfeedbacks konnten wir die Verbesserungen nicht nur auf Bedürfnisse der Errichter, sondern auch auf die der Endkunden abstimmen.

Die neue ABUS VMS Express wird exklusiv allen neuen Netzwerkkameras von ABUS Security-Center auf CD-ROM beigelegt.

!! HIER können Sie die ABUS VMS Express direkt DOWNLOADEN !!


Merkblatt Videoüberwachung:Rechtliche Rahmenbedingungen

Fotograf: GesaD

Fotograf: GesaD

Videoüberwachung: Rechtliche Rahmenbedingungen

Besuchen Sie unseren neuen Onlineshop (www.expert-security.de) und erfahren Sie mehr über Private & Gewerberliche Videoüberwachung.

(Teil A: privater Bereich)


Bitte beachten Sie:

Dieses Merkblatt dient Ihnen als unverbindliche Kurzinformation – ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Die Rechtslage ist ständiger Rechtsprechung unterworfen und kann sich stets ändern. Grundsätzlich raten wir jedem Anwender, vor dem Beginn einer Videoüberwachung (d.h. vor Installation von Kameras, Rekordern usw.) eine verbindliche Rechtsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datenschutz.de und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

A.Videoüberwachung im privaten Bereich

1. Allgemeines

Die Zulässigkeit von Videoüberwachung in privaten, d.h. nicht öffentlich zugänglichen Bereichen und ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken richtet sich nach den allgemeinen Persönlichkeitsrechten, die im BGB und dem Grundgesetz verankert sind, sowie nach den Urheberrechten.

Ob und in welchem Umfang eine Videoüber­wachung im privaten Bereich zulässig ist, ist im Einzelfall festzustellen, allgemeingültige Regelungen existieren nicht. Im Einzelfall sind hier alle Umstände unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter und Interessen aller Beteiligten abzuwägen.

2. Videoüberwachung in privaten Innenräumeund nicht-öffentlich zugänglichen Räumen

Eine Überwachung in privaten Innenräumen (z.B. Haus, Wohnung) ist bei einem konkreten Verdacht auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat (Einbruch, Diebstahl) zulässig; eine präventive Dauerüberwachung privater Innen­räume ohne konkreten Verdacht einer Straftat ist ohne die vorherige Einwilligung sämtlicher Betroffener unzulässig.

Eine Überwachung von Arbeitnehmern in nicht-öffentlich zugänglichen (Betriebs- oder Geschäfts-) Räumen (z.B. Büro, Warenlager) ist nur zulässig bei einem konkreten Verdacht auf die Begehung einer Straftat oder eines anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens.

Nicht zulässig ist eine Präventivüberwachung (Überwachung im Voraus) zur Kontrolle des Ordnungs- und Leistungsverhaltens oder auf­grund eines bloßen Generalverdachts gegen alle Arbeitnehmer – ausgenommen Arbeitneh­mer in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Druckerei für Banknoten).

Arbeitsvertragliche Einwilligungserklärungen der Arbeitnehmer in die Überwachung sind i. d. R. wegen unangemessener Benachtei­ligung der Arbeitnehmer unwirksam; eine Ausnahme besteht bei Tätigkeiten in besonders sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen. Eine Einwilligung muss im Arbeitsvertrag deutlich hervorgehoben sein und den Zweck der Über­wachung exakt bezeichnen (keine Blankoein­willigung).

Videoüberwachung darf stets nur das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneiden­de Maßnahmen zu prüfen (z.B. bei Waren­schwund im Lager: vermehrte Inventurmaß­nahmen).

Es ist nur die Überwachung des räumlichen Bereichs zulässig, dem der Verdacht zugeord­net werden kann und gegenüber den Arbeit­nehmern, gegen die ein konkreter Verdacht vorliegt.

Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich zu löschen (i. d. R. nach spätestens 60 Tagen).

Installation und Betrieb einer Videoanlage zur Aufzeichnung der Arbeitnehmer sind mitbe­stimmungspflichtig (Betriebsrat).

3. Videoüberwachung im privaten Außenbereich (z.B. Garten, Garageneinfahrt)

Die Überwachung eines nicht öffentlich zu­gänglichen, unmittelbaren Eingangsbereichs eines (Miets-)Hauses oder einer Wohnanlage ist zur Wahrung des Hausrechts regelmäßig zulässig.

Videoüberwachung in nicht öffentlich zugäng­lichen Außenbereichen von Mietshäusern oder Wohnanlagen ist dagegen ebenso unzulässig, wie die – auch nur zufällige – Videoüberwa­chung von Nachbargrundstücken.

Für Videoüberwachung im öffentlich zugängli­chen Bereich lesen Sie bitte weiter auf Seite 2.

Trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten.


Videoüberwachung:Rechtliche Rahmenbedingungen

(Teil B: öffentlicher Bereich)


Bitte beachten Sie:

Dieses Merkblatt dient Ihnen als unverbindliche Kurzinformation – ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Die Rechtslage ist ständiger Rechtsprechung unterworfen und kann sich stets ändern. Grundsätzlich raten wir jedem Anwender, vor dem Beginn einer Videoüberwachung (d.h. vor Installation von Kameras, Rekordern usw.) eine verbindliche Rechtsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datenschutz.de und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

B.Videoüberwachung im öffentlich zu­gänglichen Bereich

1. Allgemeines

Gesetzliche Regelung: § 6b Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG)

Im Einzelfall: Videoüberwachung ist nur zu­lässig, wenn sie zur Wahrung des Hausrechts oder zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret vor Beginn der Videoüberwachung schriftlich festgelegte Zwecke erforderlich ist (sonst kein Mittel verfügbar). Dabei dürfen kei­ne entgegenstehenden sowie schutzwürdigen Interessen des/der Betroffenen (insbes. Persön­lichkeitsrecht) beeinträchtigt werden.

Videoüberwachung ist deutlich sichtbar kennt­lich zu machen (z.B. Piktogramm einer Über­wachungskamera, Aufkleber usw.).

Grundsätzlich: die Person oder Stelle, für die die Videoüberwachung erfolgt, ist für jeder­mann deutlich kenntlich zu machen.

Die bei einer Videoüberwachung erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen (i. d. R. n. 60 Tagen), wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr benötigt werden oder schutzwürdi­ge Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

Sofern bei der Überwachung Bilder entstehen, die einer bestimmten Person zugeordnet wer­den, ist diese zu benachrichtigen (§ 33 BDSG).

Notwendigkeit der Vorabkontrolle durch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (ein­schl. Dokumentation – § 4d Abs. 5 BDSG)

Bei Videoüberwachung durch externe Dienst­leister sind die Regelungen zur Auftragsdaten­verarbeitung zu beachten (§ 11 BDSG).

2. Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen

Innenräumen (z.B. Geschäftsräume)

Betriebs- und Geschäftsräume sind nur dann öffentlich zugänglich und fallen unter die gesetzlichen Regelungen des BDSG, wenn sie dazu bestimmt sind, von einer unbestimmten Anzahl von Personen betreten zu werden; dies ist auch der Fall, wenn z.B. ein Eintrittsgeld gezahlt werden muss.

Videoüberwachung ist i. d. R. erlaubt, wenn in dem zu überwachenden Bereich (z. B. Kassen­bereich) nach allgemeiner Auffassung bzw. Erfahrung Straftaten zu erwarten sind (z.B. Ladendiebstahl, Banküberfall, Vandalismus).

Videoüberwachung in Intimzonen (z. B. Toilet­te, Umkleideräume) ist nicht zulässig.

Die Beobachtung muss auf Kunden beschränkt sein. Sie darf nicht zur Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern eingesetzt werden.

Videoüberwachung in Freizeitbereichen (z. B. Foyer, Aufenthaltsraum) ist unzulässig.

Das Betreten eines überwachten Raumes stellt keine Einwilligung in die Überwachung dar.

Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestim­mungspflicht des Betriebsrates ist zu beachten.

3. Videoüberwachung im öffentlichen Außenbe­reich (z.B. Straßenbereich vor Geschäften, Ein­gangsbereich von Häusern)

Die Videoüberwachung des öffentlich zu­gänglichen, unmittelbaren Eingangsbereiches eines Geschäfts, einer Ladenpassage sowie des Eingangsbereiches eines (Miets-)Hauses oder einer Wohnanlage ist zur Wahrung des Haus­rechts regelmäßig zulässig.

Eine Beobachtung von Gebäudeaußenwänden ist nur bei tatsächlich eingetretener Beschädi­gungen zulässig. Dabei darf von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen nur ein schmaler Bereich von max. einem Meter erfasst werden.

Das Betreten eines videoüberwachten Bereichs stellt keine Einwilligung in die Videoüberwa­chung dar.

Betriebsgrundstücke stellen nur dann einen öffentlich Zugänglichen Außenbereich dar und Unterfallen den gesetzlichen Regelungen des BDSG, wenn sie dazu bestimmt sind, von einer unbestimmten Anzahl an Personen betreten zu werden.

Trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. © ABUS 07/2009

Modernste digitale Aufzeichnung zum kleinen Preis! Neu: AEON-LE800

Modernste digitale Aufzeichnung zum kleinen Preis! Der neue LE 800 bietet ein Vielfaches mehr an Komfort und Leistung als sein Vorgänger trotz wesentlich kleinerem Gehäuse. Da der Rekorder keinen Lüfter benötigt, arbeitet das Gerät nahezu lautlos und kann problemlos auch im Wohnbereich aufgestellt werden. Das neue H.264-Komprimierungsverfahren ermöglicht gegenüber der alten MJPEG-Methode eine 8-fach längere Aufnahmezeit bei gleichem Speicher. Zudem verfügt der LE800 über eine revolutionär einfache Benutzeroberfläche, die auch per Maus gesteuert werden kann.

Im Vergleich zu anderen Digitalrekordern dieser Preiskategorie bietet dieses Modell ein Vielfaches an Funktionen: Maussteuerung, VGA-Ausgang, IR-Fernbedienung, PTZ-Steuerung, Alarm Ein- und Ausgänge, Gitternetz für die Bewegungserkennung (16X12), Handy-Live-Zugriffe, Emailversand mit Bildern, USB-Backup, und vieles mehr.

Technische Daten

  • Videoeingänge: 4 x BNC
  • Videoausgänge: 1 x BNC Hauptmonitorausgang, 1 x BNC Spot-Monitorausgang, 1 x VGA Hauptmonitorausgang (1024×768)
  • Audioeingang 1 x RCA
  • Audioausgang 1 x RCA
  • Backup: via USB oder Netzwerk
  • Alarmanschlüße: 4 x Sensoreingänge, 1 Relaisausgang
  • PTZ-Kamerasteuerung: RS-485 Pan/Tilt/Zoomkameras
  • USB Anschluss: 1 x An der Front
  • Mauskontrolle: USB Maus
  • Fernbedienung: Ja
  • Festplattentyp: SATA (oder SATA II) mit max. 1000GB (nicht im Lieferumfang)
  • Bilddarstellung, 1 (Vollbild), 4 Quad
  • Grafisches Benutzermenu: Ja
  • Unterstütze Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch
  • Digitaler Zoom: 2X
  • Video Kompression: H.264
  • Auflösungen: 720×576, 720×288, 360×288 (PAL)
  • Frame Rate 25, 50, 100 (PAL)
  • Qualitätseinstellungen: Höchste, Hoch, Normal, Niedrig, Niedrigste
  • Aufnahmemodi: Manuell, Zeitplan(Bewegungserkennung / Sensor)
  • Vor-Alarmaufzeichung: 16MB (10 Sek.)
  • Nach-Alarmaufzeichung: 1-999 Sek.
  • Bewegungserkennung: Gitternetz 16X12 (Sensitivität 1~15)
  • Suchmodi: Zeitsuche, Ereignissuche
  • Wiedergabe: Schnell vorwärts / rückwärts 2X/4X/8X/16X/32X/64X
    Langsam vorwärts / wückwärts 1/2X,1/4X,1/8X,1/16X
    Abspielen / Pause
  • Backup Modus: USB Speichergerät, Netzwerk
  • Netzwerk Kompression: H.264
  • Remotezugriff: Internet Explorer mit max. 5 User, via Handy (Symbian / PDA), iPhone wird noch nicht unterstützt!
  • Benachrichtigung: via Email inkl. Bilder
  • Protokolle: TCP/IP, SMTP, DHCP, DDNS, PPPoE
  • Daylight Saving: Ja
  • Tastensperre: Ja
  • Maße: 188mm (W) x 54mm (H) x 209mm (D)
  • Spannung: DC12V

Hauptfunktionen:

Grafische Benutzeroberfläche – Zugriffsschutz – PTZ-Kontrolle – Remotebenutzerverwaltung – 2X/4X/8X/16X/32X/64X – Multiplex (parallel Wiedergabe, Aufnahme, USB / LAN Backup – Digitalzoom – Bild einfrieren – autom. Bildwechsel – Kalenderfunktion – Multi Sprachen – Handy Zugriff – Maussteuerung – PIP Modus – dyn. DNS – PPPoE – PreAlarm – Post Alarm – Emailalarm – Überwachungskameratitel – Datum/Uhrzeit Einblendung – Fernbedienung – LAN Zugriff auf selbes OSD wie am DVR – 3G/GPRS Handyzugriff – CMS (optional) – Videoverlusterkennung – Ringspeicher – Löschen nach x Tagen – Multi User – parallel Aufzeichnung via LAN – Tastensperre – Systemwiederherstellung nach Stromausfall – Konfiguration im- und export – Wasserzeichen

Aufnahmefunktionen:

Auflösung 720×576 (25FPS), 720×288(50FPS), 360×288(100FPS) – 5 Kompressionsstufen – erweiterte Bewegungserkennung mit 16×12 Gitternetz – Aufnahmemodi (manuell, zeitgesteuert, Bewegung, Sensor) – Löschen nach X-Tagen – Ringspeicher

Anschlüsse:

2 Mainmonitore (1 x BNC und 1 x VGA) – 1 Spotmonitor – 1 Audioeingang und 1 Audioausgang – 4 Alarmeingänge und 1 Alarmausgang, 1 RS485-Anschluss

Lieferumfang: LE-800 Rekorder, Fernbedienung, Netzteil, Handbuch, Software

ACTi MEGAPixel Kameras mit H.264 Komprimierung

Videoüberwachung goes online!

Die ersten Kameramodelle von ACTi mit H.264 Komprimierung. ACTi, Produktentwickler und Hersteller von IP Videoüberwachungssystemen, kündigt die ersten Kameramodelle an, die neben der MPEG-4 und MJPEG Komprimierung auch die H.264 Komprimierung unterstützen. Dies ist zum Beispiel die ACTi IP-Kamera TCM-5311.

ACTi TCM5311

ACTi TCM5311

Die Kamera TCM-5311 mit 22 Bildern je Sekunde und einer Auflösung von 1280 x 960 beherscht H.264 / MPEG-4 / MJPEG Triple Codec mit zwei simultanen Streams und eingebauter Tag/Nacht Funktion mit mechanischem IR Cut-Filter. Dieses Model unterstützt Audio sowie Bewegungserkennung und kann über PoE (Power over Ethernet) oder mit einem DC 12V Stromanschluss versorgt werden.

Noch schärfere und ruhigere Bilder mit Progressive Scan

Mit dem Vollbildverfahren Progressive Scan liefern die Eyseo Profiline Netzwerkkameras von ABUS Security-Center keine zeilenverschränkte Halbbilder sondern ein Gesamtbild. Zeilenflimmern wird dadurch vollständig eliminiert. Progressive Scan verhindert so ein Verschwimmen des Kamerabildes und sorgt für gestochen scharfe Bilder auf einzigartigem Niveau.

Eyseo IP Kamera

Eyseo IP Kamera

Vor allem das Gegenlichtverhalten und die Lichtempfindlichkeit erreichen dank Progressive Scan eine bisher unerreichte Qualität. Unterhalb von 2 Lux schalten die Kameras automatisch in den lichtempfindlichen schwarz-weiß Modus und erzielen ohne Zusatzbeleuchtung bei bis zu 0,1 Lux ausgezeichnete Bildergebnisse. Die Video- und Audio-Streams der IP-Kameras werden dabei über LAN/W-LAN ins lokale Netzwerk, ins Internet oder über RTSP-Protokoll an mobile Endgeräte übertragen. Dank Dual-Stream geht auch beides parallel. Über den integrierten Bewegungssensor, sowie Alarmein- und Ausgänge lassen sich darüber hinaus äußerst vielfältige Überwachungsfunktionen umsetzen.