Seetec 5.3 mit zahlreichen Neuerungen

Seetec stellt mit der Versionsreihe 5.3 seiner Video-Management-Software SeeTec 5 eine neue Produktgeneration vor. Im Vergleich zur vorangegangenen Produktreihe 5.2 wurde im aktuellen Release 5.3.2 eine Vielzahl entscheidender Neuerungen umgesetzt.

Bild: Seetec
(Bild: Seetec)

So ist die neue Software-Version durch die Nutzung von 64 Bit-Technologie jetzt noch leistungsfähiger. Besonders serverseitig bewirkt die Nutzung der 64 Bit-Architektur eine deutlich verbesserte Ressourcennutzung. Das zeigt sich konkret darin, dass pro Server ein höheres Storage-Volumen sowie mehr Kameras und Endgeräte als in der 32 Bit-Variante verwaltet werden können.

Neu ist auch das Multi-Streaming, das durch die parallele Nutzung mehrerer unabhängiger Datenströme pro Kamera einen noch flexibleren Einsatz der SeeTec-Software ermöglicht. So kann für die Live-Anzeige ein flüssig dargestellter, qualitativ hochwertiger Videostrom genutzt werden (etwa H.264 mit 25 Bildern/Sekunde), während die Bildaufzeichnung auf dem Server mit geringerer Bildrate in einem anderen Format erfolgt (etwa MJPEG mit 2 Bildern/Sekunde). Der entscheidende Mehrwert des Multi-Streaming liegt in der Möglichkeit, einzelnen Benutzerprofilen unterschiedliche Videoströme zuordnen zu können. Nutzt der Anwender beispielsweise einen Client, der über eine schmalbandige Verbindung wie zum Beispiel UMTS auf den Server zugreift, wird ein an die Übertragungsleistung angepasster Videostream verwendet. Das Ergebnis sind flüssige Bilder nahezu ohne Zeitversatz.

SeeTec 5.3 optimiert jedoch nicht nur die Übertragung der Bilddaten, sondern vereinfacht auch ihre Auswertung spürbar. Gerade bei großen Anlagen können Live-Bilder oft nicht mehr sinnvoll ausgewertet werden, da die Aufmerksamkeit des Sicherheitspersonals bereits nach kurzer Beobachtungszeit nachlässt. Intelligente Videoanalyse von Seetec entlastet die Mitarbeiter deutlich und kann die Erkennungsquote erheblich verbessern. Konnten bisher in Seetec per Alarm-Trigger schon verschiedene Analytik-Komponenten genutzt werden, verfügt das neue Release nun über eine komplette und umfassende Integration. Die Parametrierung im Analyse-Modul entfällt, alle Funktionen können direkt und einfach in der Seetec-Oberfläche selbst konfiguriert werden.

Erhältlich ist die Seetec-Videoanalyse in zwei Ausführungen: Das Seetec Analytics Premium Modul bildet gängige Analyse-Funktionalitäten ab und ermöglicht beispielsweise die Definition von Areas of Interest und virtuellen Stolperdrähten sowie Objektklassifizierung. Mit dem Seetec Analytics Enterprise Modul lässt sich das volle Spektrum intelligenter Videoanalyse nutzen. So enthält es zusätzliche Regeln zur Erkennung zurückgelassener oder weggenommener Gegenstände sowie herumlungernder Personen. Auch bestehende Seetec-Installationen können um die Videoanalyse-Module erweitert werden.

Durch eine Überarbeitung der Benutzeroberfläche ist die Seetec-Software jetzt noch intuitiver und schneller bedienbar. So wurde die Steuerung zahlreicher Funktionalitäten deutlich vereinfacht und die Darstellung noch übersichtlicher gestaltet. Neu ist auch die rahmenlose Darstellung der Kamerabilder, die vor allem in Verbindung mit den aktuellen Full HD-Endgeräten eine brillante Anzeige der Bilddaten ermöglicht.

Eine für 30 Tage voll funktionsfähige Demo-Version der aktuellen Software-Version 5.3 kann über info@EXPERT-Security.de kostenlos angefordert werden.

Quelle: Sicherheit.info

IP Corder 100 – Standalone NVR Lösung

Der IP Corder100 von Koukaam ist eine kompakte Aufzeichnungseinheit, einfach zu installieren und intuitiv in der Handhabung. Der Zugang erfolgt über den Internet Browser und kann so von entfernten Lokationen gesteuert werden.
An das Gerät können bis zu 8 Kameras, Videoserver oder verschiedenartige Sensoren (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Bewegungssensoren etc.) angeschlossen werden. Der NVR bietet Platz für eine bis zu 2 Terrabyte große Festplatte (nicht im Lieferumfang) und verfügt über einen Gigabit Ethernetanschluss und 12V Netzteil.

AXIS Netzwerkkameras im Verkehr

Netzwerkkameras im Verkehr

Netzwerkkameras im Verkehr

Mehrere Verkehrsbehörden haben sich für Netzwerk-Video entschieden, um die Sicherheit in ihren Beförderungssystemen zu verbessern oder Echtzeitinformationen über die Verkehrsbedingungen und den Straßenzustand anzeigen und gemeinsam nutzen zu können. Dies ermöglicht Folgendes:

  • Eine sicherere Umgebung für Passagiere und Mitarbeiter
  • Weniger Vandalismus, Gewalt und Versicherungsbetrug
  • Echtzeit-Zugriff auf Live-Bilder und Aufzeichnungen
  • Eine zukunftssichere, flexible Überwachungslösung.

Mobile Überwachung in Bus- und Schienensystemen

Netzwerk-Kameras von Axis tragen zu einem sicheren Umfeld in Bussen, U-Bahnen und Zügen bei. Darüber hinaus bieten sie die folgenden Leistungsmerkmale:

  • Qualitativ hochwertige Bilder, die keine Fehlinterpretationen zulassen
  • Integrierter Manipulationsalarm, der bei einer Manipulation der Kamera automatisch ausgelöst wird
  • Flexible und kostengünstige Installation dank dem Einsatz von standardmäßigen IP-Netzwerken und Power over Ethernet (PoE)
  • Integrierte Heizung zur Gewährleistung des vollen Funktionsumfangs bei allen Temperaturen

Überwachung von Flughäfen, Bahnhöfen und Terminals

Es gibt vielerlei Gründe für die Überwachung größerer Verkehrseinrichtungen, wie z. B. Flughäfen, Bahnhöfe und U-Bahnsteige. Netzwerk-Video bietet eine Überwachungslösung, die hochwertige Bilder von Vorkommnissen liefert und potenzielle Gefahren aufdeckt. Außerdem profitieren Sie von integrierten intelligenten Funktionen, die Ihr Überwachungssystem aufwerten. Ein Beispiel dafür ist die Bewegungserkennung, mit deren Hilfe automatisch eine Alarmmeldung gesendet werden kann, wenn jemand auf den Schienen läuft oder ein Sperrgebiet betritt.

Infrastrukturinformationen – Verkehr, Straßen und Schienen

Der Bedarf an aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zum Straßenzustand steigt rapide. Hierbei eröffnet die Einführung von Netzwerk-Video unterschiedlichen Zielgruppen neue Möglichkeiten für eine effiziente Erfassung und gemeinsame Nutzung hochwertiger Videodaten:

  • Pendler können problemlos und ortsunabhängig von einem Computer aus auf Live-Videobilder zugreifen
  • Ersthelfer können schnell die beste Route ermitteln und sehen, welche Bedingungen bei der Ankunft zu erwarten sind
  • Nachrichtensender erhalten Live-Informationen für Verkehrsmeldungen
  • Wartungsmannschaften können ihre Arbeitsaufträge leichter nach
    Dringlichkeit ordnen

Hier geht es zu den AXIS Netzwerkkameras bei EXPERT-Security.

Quelle: AXIS

Mini-Camcorder von ABUS Security-Center: Mobile Kamera plus Rekorder in einem

 

ABUS Security-Center bietet mit dem neuen Mini-Camcorder unkomplizierte Überwachung und extrem mobile Videoaufzeichnung in einem. Der daumengroße Mini-Camcorder liefert gestochen scharfe VGA-Bilder und eignet sich sowohl für verdeckte Überwachungen, als auch für aktionreiche Outdoor Aktivitäten.

Das kompakte Gehäuse mit nur 5,0 x 2,8 x 2,0 cm Abmessung, besticht mit einem Gewicht von gerade einmal 50 g. Der Mini-Camcorder liefert volle VGA-Auflösung mit 640×480 Pixel. Aufgezeichnet wird in Echtzeit mit 30 Bildern pro Sekunde auf einer micro SD-Speicherkarte mit maximal 16 GB – ohne zusätzliche Geräte. Das mitgelieferte USB-Kabel übermittelt die Daten zur einfachen Wiedergabe und Auswertung auf den PC.

Einfache Wiedergabe am PC dank AVI Video Format
Die Videobilder werden im AVI-Format gespeichert – dieses kann ohne Extra-Software an jedem beliebigen Computer einfach im Mediaplayer abgespielt werden. Ein Mikrofon liefert zudem wertvolle Tonaufnahmen. Um Ressourcen wie Speicherplatz und Stromverbrauch möglichst gering zu halten, lässt sich ein Geräuscherkennungsmodus wählen – so startet die Aufzeichnung erst, wenn ein Geräusch detektiert wird.

Besonderheiten
Im Batteriebetrieb sind bis zu 1,5 Stunden Daueraufzeichnung möglich – 150 Stunden im Standby. Bei Bedarf kann der Mini-Camcorder auch als PC Webcam genutzt werden.

Privatanwender und Sicherheitsprofis aufgepasst!
Der neue Mini-Camcorder eignet sich nicht nur für Sicherheitsprofis und Detektive, sondern auch für Privatanwender, denn neben mobilen Security-Anwendungen ist der Camcorder auch ein ideales Aufzeichnungsgerät für Sport, Modellbau und Freizeit. Der Lieferumfang unterstreicht die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten: Netzteil, USB-Kabel für die Datenübernahme auf den PC, Tasche, Wandhalterung, Clip-Halterung, eine Tragschlaufe sowie zusätzlich eine praktische Silikonhülle gegen Spritzwasser.

Das optional erhältliche Sports Pack TVAC40960 bietet darüber hinaus eine verstärkte Halterung und mehrere Klettgurte: sicherer und rutschfester Sitz für den Mini-Camcorder in jeder Situation.

Preise und Verfügbarkeit
Der Mini-Camcorder TVVR10000 ist ab sofort zu einem EVP von 129 Euro verfügbar.

Neue Eytron Digitalrekorder von ABUS Security-Center – Video- und Audioaufzeichnung für kleine und mittlere Unternehmen

PRESSEMITTEILUNG

MÜHLHAUSEN  —  10. Februar 2010  —  ABUS Security-Center präsentiert die neuen Eytron Digitalrekorder. Diese speziell für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten digitalen Videoüberwachungsrekorder (DVRs) verwenden die aktuelle H.264-Komprimierung. Ein besonderes Highlight ist die neue Status-LED-Anzeige. Damit sieht der Anwender sofort, ob das Gerät aufzeichnet, sich im Überwachungsmodus befindet oder ob eine Störung vorliegt.

Die neuen DVRs zeichnen nicht nur Videosignale in Realtime auf, sondern über die vier Audioeingänge auch unterschiedliche Audioquellen wie die der Tarnkamera im PIR-Gehäuse TV7029. Bei der Wiedergabe wird das Audiosignal automatisch mit der Videoquelle synchronisiert. Die Komprimierung der Signale erfolgt im H.264-Format. Dieses Format, auch AVC genannt – Advanced Video Coding – ist die aktuelle Form des MPEG-4-Standards und bürgt für beste Qualität bei geringem Platzbedarf. Mit vier SATA-Festplattenschächten ausgestattet, bieten die DVRs die Möglichkeit für Speicherplatz satt. Die optional erhältlichen Platten TV8942 sind speziell für digitale Videoüberwachungssysteme optimiert – Dauerbetrieb bei geringsten Laufgeräuschen und niedrigstem Stromverbrauch.

Exklusive Status LED Anzeige

Anwender profitieren von der wichtigsten Neuerung – der Status-LED-Anzeige. Damit sehen sie mit einem Blick, was los ist: Eine weiße Anzeige sagt, der Rekorder ist in Stand-by, weiß pulsierend heißt Überwachungsmodus, blau bedeutet, er zeichnet auf, und rot, dass eine Störung beziehungsweise ein Sabotageversuch vorliegt.

„Die Anforderungen des Überwachungsmarktes sind extrem hoch und müssen auf die Bedürfnisse der Anwender zugeschnitten sein“, sagt Gregor Schnitzler, Bereichsleiter Technik bei ABUS Security-Center. „Die neuen Eytron Videoüberwachungsrekorder für den Mid-Range-Bereich sind ein gutes Beispiel dafür, dass ABUS Security-Center stets preiswerte und gleichzeitig leistungsfähige Lösungen bietet.“

Preise und Verfügbarkeit

Die neuen Eytron Videoüberwachungsrekorder sind ab März 2010 erhältlich:

  • Der EVP des Eytron 4-Kanal-Digitalrekorder TVVR40000 mit vier Kameraeingängen liegt bei 589 Euro.
  • Der EVP des Eytron 8-Kanal-Digitalrekorder TVVR40010 mit acht Kameraeingängen liegt bei 899 Euro.
  • Der EVP des Eytron 16-Kanal-Digitalrekorder TVVR40020 mit 16 Kameraeingängen liegt bei 1.199 Euro.

Weitere Informationen zu ABUS Security-Center und dem umfangreichen Produktportfolio gibt es unter: www.EXPERT-Security.de oder www.abus-sc.com

AXIS bringt Fixe Netzwerk Kameras für den ungeschützen Außenbereich raus

 

Axis Communications stellt eine neue Serie von Fixed-Hochleistungs-Netzwerk-Kameras vor, mit denen sich bei der Installation Zeit und Kosten einsparen lassen.

 

AXIS Outdoor Netzwerkkamera IP66

Die IP66-Kameras verfügen über einen Schutz vor Staub, Regen, Schnee und Sonneneinstrahlung. Die ab März verfügbaren Kameras sind für den Einsatz bei Temperaturen bis zu -40 °Celsius geeignet. Für das sichere Starten von Zoom-Kameras bei Minustemperaturen ist Arctic Temperature Control verfügbar. Die Stromversorgung der Kameras erfolgt über Power over Ethernet, was die Installation erleichtert.

Entwickelt wurden die Kameras für anspruchsvolle Anwendungen im Außenbereich, sei es die Überwachung von Flughäfen und Bahnhöfen oder die Stadt- und Verkehrsüberwachung. Durch die Einführung der neuen Serie wird das Angebot an Kameras für den Außenbereich von Axis weiter verstärkt.

Die für den Außeneinsatz geeigneten Kameras, darunter Megapixel-/HDTV-Modelle unterstützen mehrere Ströme in H.264 und Motion JPG, Zweiwege-Audio und intelligente Videofunktionen, wie zum Beispiel Videobewegungserkennung, Audioerkennung und aktiven Manipulationsalarm. Darüber hinaus sind sie mit einem SD/SDHC-Speicherkartenschacht für die lokale Speicherung von Videoaufzeichnungen ausgestattet. Die Kameras bieten die folgenden Merkmale:

  • Netzwerk-Kamera AXIS P1343-E: SVGA-Auflösung, Tag/Nacht-Funktionalität, digitale PTZ-Funktionen (Schwenken/Neigen/Zoomen), Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS P1344-E: 1-MP-Auflösung/HDTV 720p, Tag/Nacht-Funktionalität, digitale PTZ-Funktionen, Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS P1346-E: 3-MP-Auflösung/HDTV 1080p, Tag/Nacht-Funktionalität, P-Iris (präzise Blendensteuerung), digitale PTZ-Funktionen, Streaming mitmehreren Ansichten, Ferneinstellung des Auflagemaßes
  • Netzwerk-Kamera AXIS Q1755-E: 2-MP-Auflösung/HDTV 720p und 1080i, Tag/Nacht-Funktionalität, 10-facher Zoom, Autofokus und Schwenk-/Neigekopfhalterung

Die Außen-Kameras sind so konstruiert, dass die Installation eines Infrarotstrahlers unter dem Gehäuse einfach möglich ist. Die Kameras werden mit Wandhalterungsträger, Sonnenschutz und Ethernet-Kabel ausgeliefert.

Quellen:  Sicherheit.info, AXIS,

Diebstahl und Betrug durch Angestellte

Die verdeckte Videoüberwachung von verdächtigen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz

Von Rechtsanwalt Thilo Wagner

Mitarbeiter Videoüberwachung - Fotograf: Bardewyk

Mitarbeiter Videoüberwachung - Fotograf: Bardewyk

Betrug, Diebstahl und Unterschlagung: In Supermärkten, Lagerhallen und Büroräumen grassiert die Mitarbeiterkriminalität. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes Deutscher Versicherungen (GDV) entstehen deutschen Unternehmen durch kriminelle Mitarbeiter jährlich Schäden in Höhe von rund 3 Milliarden Euro. Neben dem finanziellen Schaden ist oft auch ein schwerer Vertrauensbruch zwischen den Kollegen und gegenüber Vorgesetzten die Folge. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass eine umfängliche Mitarbeiterüberwachung gerade in den sensiblen Arbeitbereichen mit Kassen- oder Warenzugriff technisch, zeitlich und personell kaum durchzuführen ist. Viele Langfingern sind sich solcher Sicherheitsmängel genau bewusst und erliegen der einfachen Versuchung eines schnelles Griffes in die Kasse.
Diese täglichen Gaunereien werden oft über einen langen Zeitraum überhaupt nicht bemerkt. Der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers entsteht meist erst dann, wenn massive Kassen- oder Warenbestandsdifferenzen auffällig werden. In diesen Fällen ist es oft schwierig, den kriminellen Mitarbeiter zu überführen und sichere Beweise seiner Schuld zu sammeln.

Effektive Kontroll- und Steuerungssysteme und eine bedachte Schadensprävention sind in jedem Betrieb notwendig, um möglichen Schäden durch diebische Mitarbeiter gering zu halten. Als kostengünstige Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung bietet sich regelmäßig der Einsatz einer heimlichen Videoüberwachungsanlage an.
Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen verdeckter Videoüberwachungen

Bei dem Einsatz verdeckter Videokameras sind strenge rechtliche Vorgaben zu beachten. Schließlich ist die heimliche Anfertigung der Videoaufnahmen ein schwerer Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll den Arbeitnehmer gerade vor einer lückenlosen technischen Überwachung am Arbeitsplatz durch heimliche Videoaufnahmen schützen.

Im Falle einer heimlichen Videoüberwachung kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Deshalb ist jeweils im Rahmen einer einzelfallbezogenen Güterabwägung zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers den Vorrang vor den Arbeitgeberinteressen verdient. Eine verdeckte Videoüberwachung kann dabei nur äußerst ausnahmsweise durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat die rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz näher bestimmt:

Nach der höchstrichterlichen Vorgabe ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, alle weniger einschneidenden Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind und die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel zur Sachverhaltsaufklärung darstellt und die Maßnahme zudem insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Diese einzelnen Voraussetzungen müssen in jedem konkreten Einzellfall genauestens arbeitsrechtlich geprüft und umgesetzt werden.

Ein arbeitsrechtlicher Fehler in diesem Bereich gefährdet eine erfolgreiche Videoüberwachungsmaßnahme und kann schon frühzeitig die nur aufgrund der vermeintlichen Beweismittel günstig scheinende Position des Arbeitgebers vernichten und dem Arbeitnehmer später sogar zu einem Sieg vor dem Arbeitsgericht verhelfen, weil die Videofilme gar nicht erst prozessual verwertet werden dürfen. Im schlimmsten Falle droht dem Arbeitgeber infolge einer unerlaubten Videoüberwachung eine eigene Strafverfolgung wegen eines Straftatbestandes der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches. Zudem könnte der unzulässig gefilmte Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen.

Vor Installation einer verdeckten Videoüberwachungsanlage ist somit unbedingt eine eingehende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Maßnahme durchzuführen.
Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Schadensersatz und Kündigung

Im Falle einer zulässigen und erfolgreichen Videoüberwachung kann der Arbeitgeber den verdächtigen Arbeitnehmer unter Zuhilfenahme des gewonnenen Videomaterials überführen und diesen mit seiner Tat konfrontieren.

Regelmäßig wird der ertappte Arbeitnehmer verpflichtet werden können, dem Arbeitgeber die durch die Überwachungsmaßnahme entstandenen Kosten zurückzuerstatten. Denn die Aufwendungen für eine Videoüberwachung sind nach Maßgabe der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchaus mit den anerkannt erstattungsfähigen Detektivkosten vergleichbar.
Mehr zum Thema:Videoüberwachung   Arbeitsplatz   verdeckt

Problematischer ist meist die von dem Arbeitgeber erstrebte sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Regelmäßig kann ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dabei nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen. Dies gilt insbesondere bei Mitarbeitern mit Kassenbefugnis, zum Beispiel bei dringend vermuteten Diebstählen oder Unterschlagungen. Eine sogenannte Verdachtskündigung ist möglich, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört.

Bei einer Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluss hingegen maßgebend, dass der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung bzw. Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Ob infolge einer konkreten Videoaufzeichnung eine Verdachts- oder gar eine Tatkündigung rechtlich zulässig und sinnvoll ist, sollte jeweils unmittelbar nach der Auswertung des gewonnenen Beweismaterials in Zusammenarbeit mit einem in diesem Bereich besonders erfahrenen Arbeitsrechtler entschieden und durchgeführt werden.

Im Einzelfall können im Rahmen dieser anwaltlichen Beratung auch alternative Beendigungsmöglichkeiten, wie eine Aufhebungsvereinbarung, geprüft und vorbereitet werden. Zusätzlich können polizeiliche oder staatsanwaltliche Maßnahmen im Betrieb vermieden und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eingeleitet werden.
Beispiele aus der täglichen Praxis

Der Einsatz einer verdeckten Videoüberwachungsanlage zur Mitarbeiterüberwachung hat sich gerade in den Fällen von Diebstählen und Betrügereien in Kassenbereichen, Verkaufsflächen und Lagerhallen bewährt. In den letzten Jahren hat sich die Qualität der Videoaufnahmen zudem ständig verbessert. Gestochen scharfe Farbaufnahmen sind heute technischer Standart. Gleichzeitig sind die Preise für die Videoobservationen deutlich gesunken. Insoweit sind Maßnahmen der Videoüberwachung nunmehr auch in kleinen Unternehmen und Ladengeschäften durchführbar und lohnenswert.

Als Beispiel aus unserer Beratungspraxis sei eine überführte Bäckereiverkäuferein in einer kleinen Bäckereifiliale genannt, welche täglich nur einige Euromünzen heimlich in Ihrer Kittelschürze verschwinden ließ, damit aber ihren Arbeitgeber über die Jahre gerechnet einen Schaden von mehreren Tausend Euro zufügte. Die Verkäuferin wurde durch eine kleine, verdeckt über der Kasse angebrachte Kamera überführt. Das Arbeitsverhältnis konnte aufgrund des guten Videomaterial im Rahmen eines durch den Anwalt geführten Mitarbeitergespräches problemlos beendet werden. Zusätzlich wurde ein Schadensersatz an den geschädigten Arbeitgeber gezahlt.

Bei der Überwachung einer Lagerhalle eines Zentrallagers für Supermärkte konnten gleich fünf Mitarbeiter überführt werden, welche Waren im großen Stil mitnahmen oder heimlich an tatbeteiligte Zulieferer herausgaben. Dieses Ergebnis schockierte den Arbeitgeber, da er ursprünglich nur einen Lagerarbeiter des Diebstahls verdächtigte.
Fazit und Vorgehensempfehlung

Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur die tatsächliche Sachverhaltsaufklärung mittels heimlicher Videoüberwachung juristisch problematisch. Auch die anschließende Verwertung des gewonnenen Beweismaterials ist an eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fallstricken geknüpft. Aus diesem Grund sollte jede verdeckte Videoüberwachung zuvor sorgfältig rechtskundig geprüft werden und nur nach Maßgabe eines verlässlichen anwaltlichen Rates gestaltet werden.

Arbeitgeber werden so vor nutzlosen und risikoreichen Maßnahmen und Aufwendungen gewarnt und können zudem schon frühzeitig die erforderlichen arbeitsrechtlichen Weichen stellen, und so eine konfliktlose und rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Bedacht vorbereiten.

Auch für Arbeitnehmer, welche Opfer einer unzulässigen Videoüberwachung geworden sind und schlimmstenfalls sogar eine Kündigung erhalten haben, lohnt sich die Einholung eines anwaltlichen Rates. Der erfahrene Rechtsanwalt wird den betroffenen Arbeitnehmer über mögliche Schadensersatzansprüche informieren und gegebenenfalls für seinen Mandanten einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht führen. Der Autor ist Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln und berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fällen des Arbeitsrechts.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Köln. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln.

WAGNER HALBE Rechtsanwälte – Köln
Rechtsanwalt Thilo Wagner
wagnerhalbe.de
Poll-Vingster Straße 105
51105 Köln

Quelle: http://www.123recht.net/

Secvest Key 2WAY – verbesserte Funktion durch dreidimensionalen Lagesensor

MÜHLHAUSEN  —  20. Januar 2010  —  ABUS Security-Center macht mit dem Secvest Key 2WAY Funkzylinder das Aktivieren und Deaktivieren der Secvest 2WAY Alarmanlage zum Kinderspiel.

secvest_key_2way

 

Die neueste Generation des Secvest Key 2WAY analysiert die Drehbewegung mit einem dreidimensionalen Lagesensor. Einfach Knopf drücken und Tür abschließen, schon ist die Alarmanlage aktiviert – gewöhnliches Aufschließen der Tür genügt zum Deaktivieren. Ein akustisches Signal informiert darüber, ob die Anlage erfolgreich scharf beziehungsweise unscharf geschaltet hat. Sicherheit so komfortabel wie noch nie.

Fachhändler sichern sich durch den einzigartigen Bedienkomfort einen echten Verkaufsvorteil, denn: Kunden die bisher die Komplexität einer Alarmanlage abschreckte, können durch die einfache Bedienung der Secvest 2WAY überzeugt werden. Kein PIN-Vergessen oder Zweifel am Status der Alarmanlage mehr – dank dem Secvest 2WAY Key.

So einfach wie die Bedienung ist auch der Einbau: Zunächst muss die benötigte Zylinderlänge ausgemessen und danach der Secvest Key 2WAY bei ABUS Security-Center in der entsprechenden Länge bestellt werden. Anschließend wird der Schließzylinder mit dem Secvest Key eingebaut. Der Secvest Key 2WAY kann auch in Schließanlagen anderer Hersteller integriert werden. Neben dem Einbinden in die Secvest 2WAY ist in Verbindung mit dem Terxon 2WAY Modul auch der Einsatz in Kombination mit Draht- und Hybrid-Alarmanlagen möglich.

Im Lieferumfang sind drei Schlüssel, Batterie, Bedienungsanleitung und Werkzeugschlüssel enthalten. Passende Ersatzschlüssel für den Secvest Key 2WAY Funkzylinder können jederzeit nachbestellt werden.

„Einfache Handhabung und ausgezeichnete Qualität sind die ausschlaggebenden Kriterien für unsere Kunden“, sagt Gregor Schnitzler, Bereichsleiter Technik bei ABUS Security-Center. „Mit dem Secvest Key 2WAY Funkzylinder erfüllen wir diese Anforderungen.“

Weitere Informationen zum Secvest Key 2WAY Funkzylinder gibt es unter: http://www.abus-sc.de/DE/Suche/Allgemeine-Suche?SearchText=Secvest+Key+2WAY+Funkzylinder

Letzte Kostenlose VMS Basic – Version 6.7.1709

Das Update auf die Version 6.7.1709 der ABUS VMS Software in den nächsten Tagen wird die letze kostenfreie Version der VMS Videoüberwachungssoftware sein. Die Software steht auf der EXPERT-Security HomePage zur Verfügung – Zögern Sie nicht uns anzurufen. Tel.: 49(0)821 899 493 – 10 oder schreiben Sie uns an die info@expert-security.de

Mit diesem Release liefert ABUS SC zum letzten Mal eine kostenlose Basic-Version der VMS.

HIER KOSTENLOS DOWNLOADEN:

>>> eytron_VMS_6.7.1709.zip <<<


Mit Einführung des neuen Kataloges, wird ab 01.03.2010 die VMS Software in folgenden Ausbaustufen erhältlich sein:

  • VMS Express: kostenlos, im Lieferumfang der Netzwerkkameras, als auch PCI-Karten TV3300-TV3308
  • VMS Basic: kostenpflichtig (Dongle notwendig); zu erwerben einzeln (wie bei Professional und Enterprise) und im Lieferumfang von TV3310 enthalten
  • VMS Professional / Enterprise: keine Änderung

 

 

ABUS VMS

ABUS VMS

Das VMS Software Update – mehr Funktionen – mehr Leistung

Das Update auf die Version 6.7.1709 (die letzte kostenfreie Version) finden Sie in Kürze hier. Damit verbessern Sie nicht nur die bisherige Performance Ihres Überwachungssystems, sondern erweitern Ihre Software sogar um zusätzliche Features.

Die Änderungen im Einzelnen:

Funktionserweiterungen

  • Neue Funktion: Alarmliste zum Speichern von Alarmereignissen der Melder in einer Liste. Anzeige der Ereignisse in der Listen- und Vollbildansicht der Wiedergabe
  • Visuelle Rückmeldung beim Speichern von Kamera-Presets im Livebild (Analog und Netzwerk Kameras)
  • Animation beim Berechnen zum nächsten Ereignissprung
  • Automatische Neuverbindung der Gegenstation bei Leitungsunterbrechung (z.B.: DSL Zwangstrennung durch Provider) und automatische Reaktivierung im Livebild
  • Administratorbenutzer kann gesperrte Benutzer (3x falsches Password eingegeben) wieder entsperren
  • E-Mailversand kann durch Eingabe einer spezifischen Pausenzeit individuell pro Kamera blockiert werden
  • Test-Button zum Prüfen des E-Mailversandes für Ersteinrichtung

Optimierungen

  • Fortschrittanzeige bei Datenexport verbessert
  • Verbundene Gegenstationen werden durch ein helleres Icon in der Softwareoberfläche dargestellt
  • Bezeichnung der Berechtigungsstufen angepasst
  • Hinweis auf aktivieren der Bewegungserkennung in der Netzwerkkamera bei bewegungsgesteuerter Aufzeichnung in VMS Express.
  • Privatzonenmaskierungen werden beim HDVR für Aufzeichnungen und Netzwerkübertragungen korrekt dargestellt.
  • Masken werden nach Import/Export übernommen.

Wichtige Hinweise

  • Systemhandbuch wurde aktualisiert
  • Neue Treiber für TV3300-TV3307 zur Unterstützung von Windows7 32Bit.
  • Windows 7 32bit Treiber für TV3308-TV3310 in Vorbereitung
  • Unterstützung der Software für 64bit bis Sommer 2010
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