Fahrrad-Diebe sind wieder unterwegs

Steigende Temperaturen und strahlender Sonnenschein locken im Frühjahr viele Menschen ins Freie und auf die Fahrräder. Wer seinen Drahtesel abstellt, um zum Beispiel eine Pause zu machen, sollte aufpassen: Denn an vielen, insbesondere großen Abstellplätzen – zum Beispiel Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeitstätten – können die Räder weder ein- noch angeschlossen werden. Das machen sich Diebe zu Nutze. Dabei stehlen sie nicht nur komplette Fahrräder, sondern auch hochwertige Zubehörteile.

Schützen Sie sich davor!

4 Tipps, mit denen Sie sich 

jetzt gegen Fahrrad-Diebstahl

schützen können.

Tipp 1: Fahrradsicherungen
Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrrad-Sicherung an einen festen Gegenstand an – auch in Fahrradabstellräumen!

Denken Sie daran: Fahrradschlösser dürfen sich niemals mit einfachen Hilfsmitteln oder Werkzeugen wie Kombizange oder Seitenschneider „knacken” lassen. Vielmehr sollen sie zuverlässig dazu beitragen, Räder oder Rahmen Ihres Fahrrades an einem festen Gegenstand (Beispiele: Laternenpfahl, Fahrradständer) zu „verankern”. Lediglich das Vorder- oder Hinterrad zu blockieren, reicht dabei nicht aus!

Leider liegen für Fahrradsicherungen noch immer keine verbindlichen Mindestanforderungen vor. Welche Schlösser wirklich ihren Zweck erfüllen, erfahren Sie deshalb am besten aus Tests, wie sie etwa in einschlägigen Fachzeitschriften oder von der Stiftung Warentest veröffentlicht werden.

Bitte beachten Sie: Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser sind tatsächlich geeignet.

Ungeeignet zur Sicherung von Fahrrädern sind beispielsweise:

  • Schlösser, die lediglich Räder blockieren. Warum? Solch ein Rad lässt sich ohne Mühe wegtragen oder verladen.
  • Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln. Warum? Diebe können solche „Sicherungen” ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden.

Tipp 2: Fahrradpass und Rahmennummer

Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen!

Um den Verbleib Ihres gestohlenen Fahrrades zu ermitteln, benötigt Ihre Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich Ihr Fahrrad zweifelsfrei identifizieren lässt: die individuelle Rahmennummer sowie die Marke und den Typ Ihres Fahrrades. Gegenstandsbeschreibungen textlicher Art können dagegen nicht berücksichtigt werden.

Viele in Deutschland verkaufte Fahrräder tragen eine eingeschlagene oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer.

Die Rahmennummer finden Sie:

  • am Lenkerkopf oder
  • am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels (rechts oder links) oder
  • auf der Unterseite des Tretlagers oder
  • auf der Gepäckträgerplatte.

Ältere Fahrräder tragen die Rahmennummer auch:

  • auf dem Rahmensitzrohr oberhalb des Tretlagers (vorn oder hinten) oder
  • auf der Ausfallgabel (rechts oder links) oder
  • auf dem Rahmenrohr (rechts oder links).

Vorsicht! An manchen Fahrrädern – vor allem aus dem Versand- und Kaufhaushandel – finden sich möglicherweise auch Bestell-, Artikel- oder Teilenummern, die nicht individuell vergeben werden und deshalb für die Sachfahndung ungeeignet sind.

Bitte beachten Sie: Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus. Fragen Sie gezielt danach – es lohnt sich!

Doch aufgepasst: Der Fahrradpass eignet sich „fahndungstechnisch” zwar zur Beschreibung, stellt aber keinen Eigentumsnachweis dar. Dennoch kann er gemeinsam mit dem Kaufbeleg und einem Farbfoto auch für Versicherungszwecke wichtig sein.

Sorgen Sie vor! Neben dem Fahrradpass hält Ihre Polizei für Sie auch den ebenfalls kostenlosen Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!” bereit. Dies schreckt einen möglichen Fahrraddieb ab, indem es signalisiert: Der Eigentümer hat für eine polizeiliche Sachfahndung vorgesorgt!

Tipp 3: Fahrradcodierung oder Fahrradkennzeichnung

Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren oder auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen!

Ihr Fahrrad trägt keine Rahmennummer oder hat eine zur Fahndung ungeeignete, weil nicht individuelle Markierung? Bringen Sie an einer Stelle Ihres Fahrrades selbst eine individuelle Kennzeichnung an. Oder: Lassen Sie Ihr Rad vom Fachhandel entsprechend kennzeichnen.

Am besten eignet sich dazu eine eingravierte Nummer, die nicht so leicht entfernt und notfalls auch mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht werden kann.

Als Kennzeichnung empfehlen wir – auch zusätzlich zu einer vorhandenen Rahmennummer – die Fahrradcodierung.

Die Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen) lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn das Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers.

Übrigens: Gegen Eigentumsnachweis nehmen auch zahlreiche Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und andere Institutionen entsprechende Codierungen vor. Ob und gegebenenfalls wo ein solcher Service in Ihrer Gemeinde angeboten wird, erfahren Sie bei Ihrer Polizei.

An Orten, wo Fahrräder nicht auf diese Weise codiert werden, sollten Sie in jedem Fall ein eigenes individuelles Kennzeichen anbringen. Wie unser Beispiel zeigt, empfehlen sich dazu etwa „unvergessliche“ Daten wie das eigene Kfz-Kennzeichen, das eigene Geburtsdatum und die Initialen des eigenen Namens.

Als Alternative bietet der Fahrradhandel vereinzelt aber auch bereits elektronische Kennzeichnungen an, bei denen ein Mikrochip im Fahrradrahmen die wesentlichen Daten des Fahrrades und des Eigentümers enthält.

Tipp 4: Sicherung von Fahrradteilen

Vergessen Sie nicht, auch einzelne Fahrradteile zu sichern!

Zur Befestigung von Sattel, Vorder- und Hinterrad lassen sich die handelsüblichen Schnellspanner beispielsweise durch Fabrikate mit codierten Verschraubungen ersetzen. Diese sind nur mit dem passenden Zentralcodeschlüssel zu öffnen. Bitte denken Sie aber daran, dass dieser Schlüssel auf keinen Fall in der Werkzeugtasche verstaut werden darf!

Übrigens: Nicht nur dann, wenn es um Ihr Fahrrad geht, steht Ihnen Ihre Polizei mit Rat und Tat zur Seite. Gerade auch in Fragen des wirksamen Schutzes vor Straftaten sind wir immer für Sie da. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie die Empfehlungen Ihrer Polizei in allen Bereichen Ihres täglichen Lebens.