Steigende Energiekosten in der Videoüberwachung

Steigende Energiekosten und das Thema Umweltschutz veranlassen viele Unternehmen, mit Ökoinitiativen ihre IT-Umgebungen zu optimieren und Kosten zu senken. Energiekosten sind innerhalb kürzester Zeit zu den am schnellsten wachsenden Betriebskosten geworden. Die „Green IT“ trägt nicht nur zum Schutz unserer Umwelt, sondern auch zur Senkung der Betriebskosten bei. Mit der neuerlichen starken Zunahme von Videoüberwachungsanlagen ist der Energieverbrauch bei der Videoüberwachung dramatisch angestiegen und führte gleichzeitig zu einer Erhöhung der Betriebskosten (TCO; Total Cost of Ownership). Durch die Umstellung der Videoüberwachung von proprietären DVR-Systemen auf IP-Systeme, die mit handelsüblicher IT-Hardware betrieben werden können, wird die Videoüberwachung jetzt sowohl sparsamer als auch schlanker.

Für weitere Informationen zur „grünen Überwachung“ finden Sie bei Aimetis den Link zu diesem White Paper.

„Der Energieverbrauch bei der Videoüberwachung wird größtenteils dem elektrischen Strom zugeschrieben, der für den Betrieb der Server erforderlich ist, mit denen die Kameras gesteuert und große Mengen aufgezeichneter Videodaten gespeichert werden. Trotzdem ist der Stromverbrauch kein typisches Konstruktionskriterium für Videoüberwachungsanlagen und wird somit auch nicht ordnungsgemäß als Kostenpunkt ausgewiesen. Vermutlich liegt dies darin begründet, dass die in Rechnung gestellten Stromkosten nicht in direkter Verbindung zu Videoüberwachungsanlagen stehen und somit nicht zum Verantwortungsbereich bzw. zum Budget der jeweiligen Sicherheitsfirma gehören.

Dabei überrascht es kaum, dass die meisten der heutigen Videoüberwachungsanlagen die von ihnen verbrauchte Energie nicht in effizienter Weise nutzen. Branchenstudien zufolge werden mehr als 50 Prozent der im Serverraum verbrauchten Energie für Betrieb und Kühlung der Hardware anstatt für Rechen- und Verarbeitungsvorgänge verwendet.“

Zitat Quelle: EURO SECURITY – Aritkel: CCTV goes Green – Nachhaltige Konzepte von Aimetis
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Neue Firmware für ABUS TV8510 mobilder Digital Recorder

Neues Firmware Update 1.18 für den portablen Mini-Digitalrekorder TV8510 von ABUS Security-Center

MÜHLHAUSEN  —  13. Januar 2010  —  ABUS Security-Center stellt das neue Firmware Update 1.18 vor. Die neue Firmware erhöht die Kompatibilität des portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 zu den auf dem Markt befindlichen SDHC Karten. Die Firmware kann ab sofort kostenfrei heruntergeladen werden. Um das Update auszuführen, einfach die Datei auf eine leere SD Karte kopieren und den Rekorder mit eingelegter Karte starten.

Aufzeichnen, Ansehen, Mitnehmen: Der tragbare Mini-Digitalrekorder mit LCD von ABUS Security-Center zeichnet Bilder einer angeschlossenen Kamera auf und spielt sie über ein eingebautes 2,5-Zoll Farb-Display ab. Der Anschluss an einen Monitor ist nicht nötig. Die Daten lassen sich jetzt auf fast allen im Handel erhältlichen SDHC-Karten speichern.

Der TV8510 ist das erfolgreiche Einstiegsmodellen in die mobile Videoüberwachung. Zusammen mit einer passenden Clipkamera sorgt das für eine unauffällige Überwachung. Die Stromversorgung der Kamera erfolgt über den Rekorder selbst. Komprimiert werden die analogen Videosignale im MPEG-4 Format mit einer maximalen Auflösung von 640×480 Pixel.

Mit einer Größe von nur 65 x 110 x 27 mm passt der Mini-Digitalrekorder bequem in die Hemdtasche.

Preise und Verfügbarkeit

Die Firmware 1.18 für den portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 steht ab sofort unter http://www.abus-sc.de/DE/Service-Downloads/Software?q=TV8510 zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der EVP des portablen Mini-Digitalrekorders TV8510 beträgt 320,11€ (269 Euro Netto.)

Der 60. Geburtstag von Tamron wird gebührend gefeiert

Großes Jubiläumsgewinnspiel: 60 Jahre – 60 Objektive


 

Tamron

Tamron

 


Der 60. Geburtstag von Tamron wird gebührend gefeiert. Jeden Monat werden fünf attraktive Objektive verlost


Köln, 04.01.2010, Tamron begeistert seit 1950 unzählige Fotografen und Videoanwender auf der ganzen Welt. Sechs Jahrzehnte herausragender optischer Erfahrung, technischer Entwicklung und Leidenschaft prägen die gesamte Produktpalette. Ob legendäre Megapixel-Objektive, Makro-Objektive, kompakte Standard-Zooms oder hochflexible Reisezooms, Tamron hat eine lange Tradition und einen ebenso hohen Anspruch an die eigenen Produkte. Natürlich wird Tamron auch in den kommenden Jahren viele innovative Produkte auf den Markt bringen. Zuerst wird jedoch das Jubiläum mit einem großen Gewinnspiel gefeiert. Aus Anlass des 60sten Geburtstages verlost Tamron im Jahr 2010 daher insgesamt 60 Objektive unter allen registrierten Tamron Freunden – jeden Monat fünf. Insgesamt umfasst dieses Gewinnspiel einen Warenwert von über 50.000€. Im Januar 2010 werden fünf leistungsstarke Ultra-Telezoom SP AF200-500 F/5-6.3 Di verlost, mit dem Fotografen wirklich ganz nah an Ihre Motive heran kommen und formatfüllend auch auf längeren Distanzen arbeiten können.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.tamron.de

Tamron Garantie Aufkleber

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Über TAMRON Europe GmbH


Mit Markentechnologie und der Verpflichtung zu technischen Höchstleistungen hat sich Tamron seit der Gründung im Jahre 1950 für die verschiedenartigen Herausforderungen der Optik und der Opto-Elektronik positioniert. Ein hervorragendes Verständnis für Verbraucherwünsche und eine Leidenschaft für Herausforderungen führten zu Produktkonzepten, die neuartige Objektive mit hervorragenden optischen Eigenschaften hervorbrachten. Die Tamron Europe GmbH mit Sitz in Köln ist eine 100prozentige Tochter der Tamron Co., Ltd. und für den europäischen Markt verantwortlich. Tamron beschäftigt weltweit mehr als 6.000 Mitarbeiter.

Tamron Objektive in der Videoüberwachungstechnik

Der Einsatz von Tamron-Objektiven in der Videotechnik hat sich langfristig überaus bewährt. Oft bringt es mehr Nutzen für eine digitale IP basierte Videoüberwachung ein hochwertiges Tamron Megapixel Objektiv anstatt eines Standard Objektiv oder einer höher auflösenden Kamera zu benutzen. Megapixelauflösungen stellen eine große Herausforderung an die verwendeten Objektive da, um die feine Auflösung auch sauber, farbecht und störungsfrei darzustellen. Hier kommt die Qualität eines Tamron Objektiv extrem der Bildqualität zu gute.

Tamron Objektive bei EXPERT-Security.de

(Quelle: pressebox)

Sicherheitstechnik im Richard-Strauss-Tunnel "Münchner Standard"

Fachartikel aus PROTECTOR 11/09, S. 16 bis 17
Rubriken: Branchenlösungen: Transport und Verkehr, Sicherheitstechnik: Brandschutz, Sicherheitstechnik: Flucht- und Rettungswege, Sicherheitstechnik: Gebäude-Management, Sicherheitstechnik: Gefahrenmeldetechnik, Sicherheitstechnik: Videoüberwachung, Wirtschaftsschutz: Sicherheitskonzepte

Straßentunnel gehören wie selbstverständlich zu unserem auf Mobilität ausgerichteten Leben, besitzen mit ihrer räumlichen Enge andererseits ein größeres Gefahrenpotential. Standards, nach denen Systeme der Branderkennung und des Brandschutzes mit Verkehrsleittechnik, mit Videotechnik sowie mit Licht- und Lüftungssystemen vernetzt werden, sorgen heute für ein Höchstmaß an Sicherheit, wie das Beispiel des Münchner Richard-Strauss-Tunnels belegt.

Eine konsequente Umsetzung der bundesweit gültigen RABT 2006 und des über diese Gesetzesvorschriften hinausgehenden „Münchner Standards“ machen den Richard-Strauss-Tunnel zu einem der derzeit sichersten Münchner Stadttunnel.

Tunnel

Tunnel

Am 18. Juli 2009 wurde der Richard-Strauss-Tunnel, den täglich etwa 96.000 Fahrzeuge durchfahren, freigegeben. Der Tunnel verläuft in zwei Etagen, denn der zur A94 führende Seitentunnel unterquert den Haupttunnel. Das knapp zwei Kilometer lange Bauwerk verbindet nun den Effner-, Leuchtenberg- und Innsbrucker-Ring-Tunnel zur „Tunnelkette Mittlerer Ring Ost“.

Eine konsequente Umsetzung der bundesweit gültigen „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT 2006) und des über diese Gesetzesvorschriften hinausgehenden „Münchner Standards“ machen ihn mit fehlersicheren Steuerungen zu einem der derzeit sichersten Münchner Stadttunnel.

Entstehungsbrandbekämpfung

Der Schutz der Verkehrsteilnehmer im Unglücksfall und die Schaffung aller Voraussetzungen für eine Selbstrettung besitzen nicht erst seit dem Inkrafttreten der RABT 2006 oberste Priorität. Einsatzkräfte müssen umgehend alarmiert werden können. Hierfür stehen an den Tunnelaußenwänden im Abstand von 120 Metern sowie in den Rampenbereichen begehbare Notrufstationen mit Notrufsäule und Handfeuermelder (Druckknopfmelder).

Alle 60 Meter finden sich Feuerlöschnischen mit Handfeuerlöschern und einem Löschschlauch. So können Brände von den Autofahrern selbst bereits im unmittelbaren Entstehen wirkungsvoll bekämpft werden.

Rasche Flucht

Die schnelle und sichere Flucht aus der Gefahrenzone ist ebenfalls gewährleistet: Grüne Umrandungen und umlaufend grüne Beleuchtung kennzeichnen Fluchttüren. Im Abstand von 60 Metern (die RABT 2006 schreibt maximal 300 Meter vor) in die Stahlbeton-Mittelwand eingelassen, ergeben sich so maximal 30 Meter zurückzulegender Weg zum nächsten Durchgang in die „gesunde“ Tunnelröhre.

Rettungskräfte haben so ebenfalls nur kurze Angriffswege bis zum Ereignisort. Dieser wird beidseitig durch Blitzleuchten signalisiert. Beleuchtete Fluchtwegkennzeichen, angebracht in einem Meter Höhe, weisen den kürzesten Weg zur nächsten Mittelwandtür oder zu einem Notausgang.

Vorbeugende Sicherheit

Bereits bei der Einfahrt in den Tunnel wird deutlich, dass Sicherheit hier allgegenwärtig sein muss. Dies beginnt nicht erst bei Rettungseinrichtungen, sondern bereits beim vorbeugenden Unfallschutz durch die Schaffung optimaler Fahrbedingungen möglichst ohne Ablenkungen.

Das LCD-Portalschild weist deutlich lesbar stets auf die aktuelle Verkehrssituation wie beispielsweise auf Baustellen, Stau, Smog und weitere hin. Ein durchgehendes Decken-Lichtband, ebenfalls umgesetzter „Münchner Standard“, sorgt für blend- und flimmerfreies Licht ohne störende Reflexe, verdeutlicht damit die Straßenführung und trägt so erheblich zur Tunnelsicherheit bei. Eine automatische Dauer-Geschwindigkeitskontrolle mit sechs Messstellen „motiviert“ zum Einhalten des Tempolimits von maximal 60 Stundenkilometern.

Halb- und automatische Sicherheitssysteme

Die Branderkennung nach verschiedenen physikalischen Prinzipien verdeutlicht ebenso, dass der Schutz von Menschenleben auch einen höheren Aufwand rechtfertigt.

Tunnel 2

Tunnel 2

Neben der Branderkennung mittels Sensorkabel, das die mit jeweils acht Metern Abstand installierten Sensoren ringförmig mit den Brandmeldezentralen verbindet, werden Brände zusätzlich per Videotechnik in Kombination mit RAS-Sensoren detektiert. Die Rauchansaugsysteme (RAS), die nach jeweils 120 Metern angebracht wurden, sollen die Anzahl der Fehlalarme bei dieser sehr schnellen Detektion reduzieren.

Erst nach der Branderkennung durch Video und RAS wird der Alarm beim Operator in der Verkehrsleitzentrale ausgelöst. Er kann innerhalb der nächsten 30 Sekunden den Alarm verifizieren, ihn stoppen oder die Feuerwehr über die Brandmeldeanlage (BMA) alarmieren.

Über eine LWL-Ringbusleitung, deren ständige Funktion und Verfügbarkeit durch eine redundante Zweitleitung abgesichert ist, erfolgt der gesamte Informations- und Datenfluss von Brandmeldern, Videokameras und Türkontakten in die Verkehrsleitzentrale, Betriebszentrale und Alarmzentrale.

Sie übernimmt auch die Verteilung der Schalt- und Steuerbefehle an alle Aktoren, wie zum Beispiel die Längs-Strahllüfter an der Tunneldecke, die voll digitale Beschallungs- und Evakuierungsanlage (ELA), die Videokameras, die Lichtsignalanlagen, Wechselschilder und Wechselwegweiser. Das können automatische ebenso wie von den Operatoren veranlasste Befehle sein.

Übergeordnetes Konzept

Die für die Tunnelsicherheit relevanten Systeme sind redundant und zum Teil „fail safe“ aufgebaut. Alle Systeme gehören als Bestandteile des steuerungs-, licht-, verkehrs- oder des brand- und lüftungstechnischen Konzeptes zum zusammengefassten Tunnelsicherheits- und -betriebskonzept.

Tunnelfahrt

Tunnelfahrt

Am 18. Juli 2009 wurde der Richard-Strauss-Tunnel, den täglich etwa 96.000 Fahrzeuge durchfahren, freigegeben.

Abhängigkeiten und Vernetzungen der Einzelkomponenten kann die folgende Aufzählung einiger ausgewählter Routinen illustrieren, die sofort nach dem Auslösen der BMA automatisch von der Simatic-SPS, die auch die Visualisierung übernehmen kann, gesteuert ablaufen. Die Branddetektion erfolgt bis auf sechs Meter genau. Sofort wird die betroffene Röhre durch die Schranke (seit RABT 2006 zwingend vorgeschrieben) und durch Rot-Signale gesperrt.

Die Portalanzeige, bedient vom Operator in der Verkehrsleitzentrale, weist auf die Sperrung hin und kann sonstige zusätzliche Informationen geben. Die LED der Wechselverkehrszeichen erzeugen das entsprechende Schildsymbol. Die Tunnelbeleuchtung schaltet auf maximale Helligkeit. Auf den Zufahrten und im Vorfeld des Tunnels erfolgenUmleitungs- und Ausfahrtempfehlungen.

Über ELA und Autoradio können per Sprache Hinweise und Anweisungen übermittelt werden. Im direkten Brandabschnitt schaltet die Lüftung ab, um Rauchverwirbelungen zu vermeiden. Die weiteren Lüfter transportieren den Rauch in Fahrtrichtung aus der Röhre. In der „gesunden“ Gegenröhre erzeugen die Lüfter einen Überdruck, der den Rauch beim Öffnen der Fluchttüren in die Brandröhre zurückdrückt.

In der „gesunden“ Röhre wird durch Verkehrsbeeinflussung ein freier Angriffsweg für die Feuerwehr geschaffen. Die Kameras der Videoüberwachung liefern ihre Bilder in die Verkehrsleitzentrale sowie die Betriebszentrale der Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik und unterstützen das Ergreifen und die Koordination geeigneter Maßnahmen.

Zusätzlich können Daten durch Zugangsberechtigte an jedem beliebigen Netzwerkknoten abgerufen werden. Für mehr Effizienz der Zentralen ist ihre Zusammenlegung und Modernisierung zur gemeinsamen Betriebs- und Verkehrszentrale ab 2012 geplant.
Digitales Videodatenmanagement

Die Videoaufnahmen sämtlicher Kameras im Netzwerk werden über TCP/IP zentral von einem neuartigen Videomanagementsystem verwaltet. Dieses basiert auf einer Leittechniksoftware auf einer Linux-Plattform (redundanter Server zur Vermeidung von Datenverlust). Die Video-Speichereinheiten können dabei an beliebiger Stelle im Netzwerk untergebracht und vom Video Recording Manager (VRM) verwaltet werden.

Ein Aufzeichnungszyklus der Daten und Metadaten, die eine spätere schnelle Suche ermöglichen, dauert 48 Stunden. Definierte Ereignisse können mit jeweils fünf Minuten Vor- und Nachlaufzeit löschgeschützt aufbewahrt werden.

Ereignisse, wie Unfälle (Speicherung laut RABT 2006 vorgeschrieben), Falschfahrer, Stau, Fahrzeuge in den alle 350 Meter vorhandenen Pannenbuchten, können innerhalb von zwei Wochen in die Videodetektion eingelernt werden.
Kompromisslos

Münchner Stadttunnel erfuhren bisher stets gute und sehr gute Bewertungen. Da wie bei früheren Tunnelprojekten auch im Richard-Strauss-Tunnel geltendes Recht und der „Münchner Standard“ kompromisslos umgesetzt worden sind, können die Tunnelverantwortlichen weiteren Tests mit Zuversicht entgegensehen.

Bleibt zu wünschen, dass Rücksicht, Vernunft und Technik den Durchfahrenden, dem Tunnelpersonal und den Anwohnern in ihrem zukünftigen Park-Idyll eine echte „Feuertaufe“ ersparen.

Karsten Seifert

Kompakte Außenkamera incl. DVR mit Bewegungsmelderkamera (incl. IR Licht) für den Außenbereich IP 65

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2 MEGAPIXEL OUTDOOR DVR inkl. KAMERA

Die optimale Kamera für die unabhängige und diskrete Überwachung im Freien! Die durch einen wiederaufladbaren Akku betriebene Outdoor-Kamera nimmt bei Bewegungen (integrierter Bewegungssenor) von Menschen, Tieren oder anderen Wärmequellen, z. B. Autos, automatisch Einzelbilder oder Videosequenzen auf einen internen Speicher und/oder eine SD-Karte auf. In der Nacht wird die hochauflösende CMOS-Kamera von einem automatisch sich zuschaltenden Infrarot-Scheinwerfer mit einer Reichweite bis zu 20 m unterstützt.

  • 2 Megapixelkamera Color
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Merkblatt Videoüberwachung:Rechtliche Rahmenbedingungen

Fotograf: GesaD

Fotograf: GesaD

Videoüberwachung: Rechtliche Rahmenbedingungen

Besuchen Sie unseren neuen Onlineshop (www.expert-security.de) und erfahren Sie mehr über Private & Gewerberliche Videoüberwachung.

(Teil A: privater Bereich)


Bitte beachten Sie:

Dieses Merkblatt dient Ihnen als unverbindliche Kurzinformation – ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Die Rechtslage ist ständiger Rechtsprechung unterworfen und kann sich stets ändern. Grundsätzlich raten wir jedem Anwender, vor dem Beginn einer Videoüberwachung (d.h. vor Installation von Kameras, Rekordern usw.) eine verbindliche Rechtsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datenschutz.de und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

A.Videoüberwachung im privaten Bereich

1. Allgemeines

Die Zulässigkeit von Videoüberwachung in privaten, d.h. nicht öffentlich zugänglichen Bereichen und ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken richtet sich nach den allgemeinen Persönlichkeitsrechten, die im BGB und dem Grundgesetz verankert sind, sowie nach den Urheberrechten.

Ob und in welchem Umfang eine Videoüber­wachung im privaten Bereich zulässig ist, ist im Einzelfall festzustellen, allgemeingültige Regelungen existieren nicht. Im Einzelfall sind hier alle Umstände unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter und Interessen aller Beteiligten abzuwägen.

2. Videoüberwachung in privaten Innenräumeund nicht-öffentlich zugänglichen Räumen

Eine Überwachung in privaten Innenräumen (z.B. Haus, Wohnung) ist bei einem konkreten Verdacht auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat (Einbruch, Diebstahl) zulässig; eine präventive Dauerüberwachung privater Innen­räume ohne konkreten Verdacht einer Straftat ist ohne die vorherige Einwilligung sämtlicher Betroffener unzulässig.

Eine Überwachung von Arbeitnehmern in nicht-öffentlich zugänglichen (Betriebs- oder Geschäfts-) Räumen (z.B. Büro, Warenlager) ist nur zulässig bei einem konkreten Verdacht auf die Begehung einer Straftat oder eines anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens.

Nicht zulässig ist eine Präventivüberwachung (Überwachung im Voraus) zur Kontrolle des Ordnungs- und Leistungsverhaltens oder auf­grund eines bloßen Generalverdachts gegen alle Arbeitnehmer – ausgenommen Arbeitneh­mer in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Druckerei für Banknoten).

Arbeitsvertragliche Einwilligungserklärungen der Arbeitnehmer in die Überwachung sind i. d. R. wegen unangemessener Benachtei­ligung der Arbeitnehmer unwirksam; eine Ausnahme besteht bei Tätigkeiten in besonders sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen. Eine Einwilligung muss im Arbeitsvertrag deutlich hervorgehoben sein und den Zweck der Über­wachung exakt bezeichnen (keine Blankoein­willigung).

Videoüberwachung darf stets nur das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneiden­de Maßnahmen zu prüfen (z.B. bei Waren­schwund im Lager: vermehrte Inventurmaß­nahmen).

Es ist nur die Überwachung des räumlichen Bereichs zulässig, dem der Verdacht zugeord­net werden kann und gegenüber den Arbeit­nehmern, gegen die ein konkreter Verdacht vorliegt.

Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich zu löschen (i. d. R. nach spätestens 60 Tagen).

Installation und Betrieb einer Videoanlage zur Aufzeichnung der Arbeitnehmer sind mitbe­stimmungspflichtig (Betriebsrat).

3. Videoüberwachung im privaten Außenbereich (z.B. Garten, Garageneinfahrt)

Die Überwachung eines nicht öffentlich zu­gänglichen, unmittelbaren Eingangsbereichs eines (Miets-)Hauses oder einer Wohnanlage ist zur Wahrung des Hausrechts regelmäßig zulässig.

Videoüberwachung in nicht öffentlich zugäng­lichen Außenbereichen von Mietshäusern oder Wohnanlagen ist dagegen ebenso unzulässig, wie die – auch nur zufällige – Videoüberwa­chung von Nachbargrundstücken.

Für Videoüberwachung im öffentlich zugängli­chen Bereich lesen Sie bitte weiter auf Seite 2.

Trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten.


Videoüberwachung:Rechtliche Rahmenbedingungen

(Teil B: öffentlicher Bereich)


Bitte beachten Sie:

Dieses Merkblatt dient Ihnen als unverbindliche Kurzinformation – ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Die Rechtslage ist ständiger Rechtsprechung unterworfen und kann sich stets ändern. Grundsätzlich raten wir jedem Anwender, vor dem Beginn einer Videoüberwachung (d.h. vor Installation von Kameras, Rekordern usw.) eine verbindliche Rechtsauskunft einzuholen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datenschutz.de und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

B.Videoüberwachung im öffentlich zu­gänglichen Bereich

1. Allgemeines

Gesetzliche Regelung: § 6b Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG)

Im Einzelfall: Videoüberwachung ist nur zu­lässig, wenn sie zur Wahrung des Hausrechts oder zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret vor Beginn der Videoüberwachung schriftlich festgelegte Zwecke erforderlich ist (sonst kein Mittel verfügbar). Dabei dürfen kei­ne entgegenstehenden sowie schutzwürdigen Interessen des/der Betroffenen (insbes. Persön­lichkeitsrecht) beeinträchtigt werden.

Videoüberwachung ist deutlich sichtbar kennt­lich zu machen (z.B. Piktogramm einer Über­wachungskamera, Aufkleber usw.).

Grundsätzlich: die Person oder Stelle, für die die Videoüberwachung erfolgt, ist für jeder­mann deutlich kenntlich zu machen.

Die bei einer Videoüberwachung erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen (i. d. R. n. 60 Tagen), wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr benötigt werden oder schutzwürdi­ge Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

Sofern bei der Überwachung Bilder entstehen, die einer bestimmten Person zugeordnet wer­den, ist diese zu benachrichtigen (§ 33 BDSG).

Notwendigkeit der Vorabkontrolle durch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (ein­schl. Dokumentation – § 4d Abs. 5 BDSG)

Bei Videoüberwachung durch externe Dienst­leister sind die Regelungen zur Auftragsdaten­verarbeitung zu beachten (§ 11 BDSG).

2. Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen

Innenräumen (z.B. Geschäftsräume)

Betriebs- und Geschäftsräume sind nur dann öffentlich zugänglich und fallen unter die gesetzlichen Regelungen des BDSG, wenn sie dazu bestimmt sind, von einer unbestimmten Anzahl von Personen betreten zu werden; dies ist auch der Fall, wenn z.B. ein Eintrittsgeld gezahlt werden muss.

Videoüberwachung ist i. d. R. erlaubt, wenn in dem zu überwachenden Bereich (z. B. Kassen­bereich) nach allgemeiner Auffassung bzw. Erfahrung Straftaten zu erwarten sind (z.B. Ladendiebstahl, Banküberfall, Vandalismus).

Videoüberwachung in Intimzonen (z. B. Toilet­te, Umkleideräume) ist nicht zulässig.

Die Beobachtung muss auf Kunden beschränkt sein. Sie darf nicht zur Verhaltenskontrolle von Arbeitnehmern eingesetzt werden.

Videoüberwachung in Freizeitbereichen (z. B. Foyer, Aufenthaltsraum) ist unzulässig.

Das Betreten eines überwachten Raumes stellt keine Einwilligung in die Überwachung dar.

Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestim­mungspflicht des Betriebsrates ist zu beachten.

3. Videoüberwachung im öffentlichen Außenbe­reich (z.B. Straßenbereich vor Geschäften, Ein­gangsbereich von Häusern)

Die Videoüberwachung des öffentlich zu­gänglichen, unmittelbaren Eingangsbereiches eines Geschäfts, einer Ladenpassage sowie des Eingangsbereiches eines (Miets-)Hauses oder einer Wohnanlage ist zur Wahrung des Haus­rechts regelmäßig zulässig.

Eine Beobachtung von Gebäudeaußenwänden ist nur bei tatsächlich eingetretener Beschädi­gungen zulässig. Dabei darf von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen nur ein schmaler Bereich von max. einem Meter erfasst werden.

Das Betreten eines videoüberwachten Bereichs stellt keine Einwilligung in die Videoüberwa­chung dar.

Betriebsgrundstücke stellen nur dann einen öffentlich Zugänglichen Außenbereich dar und Unterfallen den gesetzlichen Regelungen des BDSG, wenn sie dazu bestimmt sind, von einer unbestimmten Anzahl an Personen betreten zu werden.

Trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. © ABUS 07/2009

DigiLan Sonderangebote bei Expert-Security.de

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Die sehr beliebte DigiLan Serie des Herstellers ABUS ist mit Ihren Flagschiffen der TV7203, TV7204, TV7230 und TV7240 jetzt noch günstiger als Sonderangebot bei Expert-Security.de im Webshop verfügbar! Diese praktischen und viel seitig einsetzbaren Netzwerkkameras verfügen über einen CMOS Sensor und liefer im Dual-Stream zwei unterschiedlich wählbare Qualitäten (z.B. einmal für die Aufzeichnung und einmal für den Zugriff via Handy). Die Kameras können auf Wunsch bei Bewegung eine email versenden oder Bilder oder Videosequenzen auf einem FTP Server hinterlegen. Die Modelle TV7230 und TV7240 sind PTZ (Schwenk/Neige) Kameras und können auch Remote aus der Ferne über Internet gesteuert werden. Aufgrund der großen Beliebtheit dieser Modelle bieten wir diese nun mit extremen Rabatt auf den UVP an und liefern Versandkostenfrei! Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit auf 4% Skonto, wenn Sie via Vorkasse kaufen!

Erfolgsstory: ACTi Kameras bei einem Campus-Projekt eingesetzt

(A Polish School Chose ACTi Unified Solution for Campus Monitoring)

Eingangsüberwachung

Eingangsüberwachung

Der Kunde bei diesem Projekt war die School No 35 PODSTAWOWEJ in Częstochowa, Poland. Die Anforderung war ein Security Videoüberwachungssystem mit Echtzeit Monitoring und herrausragender Video Qualität / Auflösung. Damit war die Auswahl klar auf die ACTi Megapixel Kameras gefallen. Hier ist jedes Detail in maximaler Auflösung in der Videoüberwachung zu erkennen und zu verarbeiten.  Der Anwender profitiert auch vom Digitalen Zoom der im Vergleich zu PAL/VGA Auflösungen nicht nur Pixel „Klötze“ liefert. Mit den ACTi Videoservern wurden die bestehenden analogen Kameras einfach in das IP System integriert und laufen nun zusammen mit den IP Kameras in der Software zusammen. So wurde ohne alle Kameras erneuern zu müssen das alte CCTV System zu einer IP basierten Videoüberwachung mit neuster Technologie.

Videomanagement Software

Videomanagement Software

Das Campus Projekt startete Februar 2009 und wurde mit geringem Zeitaufwand installiert und eingerichtet. Durch den ACTi Server mit entsprechender Festplattenkapazität wurde innerhalt kürzester Zeit eine 24 Stunden Überwachung / Aufzeichnung realisiert. Dies schütz allein schon präventiv vor Gefahren wie Diebstahl oder Vandalismus und hilft im Ernstfall auch enorm zur Aufklärung bei.

Überwachung im Innenbereich

Überwachung im Innenbereich

Folgende Kamera Modelle wurden bei diesem Projekt eingesetzt:

ACM-1231, ACM-7411, ACM-3311 and the video server, ACD-2100, which integrated analogue speed domes into the IP-based system.

Architektur

Architektur

Ausflüge Ägyptenlink-speedBeautybase

Videoüberwachung an Tankstellen

Augsburg (bay). In Zeiten der Wirtschaftskrise und dem Rückgang der Kaufkraft steigt das kriminelle Potential enorm. In Ballungsräumen und an Autobahnraststationen hat sich die Zahl von Tankdiebstahl drastisch gesteigert. Aus diesem Grund sehen viele Pächter und Betreiber einen Handlungsbedarf, da der entstandene Schaden den Konzernen und Gesellschaften aus eigener Tasche ersetzt werden muss.

Eine umfassende Videoüberwachungsanlage ist ein muss für jede Tankstelle. Dies gliedert sich in verschiedene Bereiche. Jeder Bereich stellt besondere Anforderungen an die Projektierung und die verwendeten technischen Komponenten (Kameras, Aufzeichnung, Signalübertragung, etc.).

Tankstelle

Tankstelle

Im Verkaufs-Shop

Hochauflösende Farbkameras werden zentral und an wichtigen Punkten (Kasse, Tabak, Spirituosen, Eingang) installiert. Hier wird meistens mit Vario-Focal Objektiven gearbeitet die Sie dynamisch Ihren Bedingungen / Blickwinkel anpassen können.

Zapfsäulen

Hier ist das Hauptaugenmerk die Nummernschilder der Fahrzeuge, diese müssen zu erkennen sein (auswertbar). Die Entfernung zu den Fahrzeugen und die Blickwinkel sind hier entscheidend. Meist werden Objektive mit großen Brennweiten zum Einsatz gebracht. Hier macht sich eine hohe Auflösung (Megapixel) bezahlt, da hier mit dem digitalen Zoom noch Details aus schon aufgezeichneten Daten deutlicher hervorgeholt werden können.

Zapfsäule

Zapfsäule

Außenbereiche

Das Freigelände (z.B. Waschplatz, Zufahrten, Reifenluftstation) kann mit Kameras, welche weitwinklige Objektiven besitzen, überwacht werden. So können größere Flächen mit Hilfe der Videoüberwachung eingesehen werden. Um auch bei Dunkelheit Vorkommnisse wahrnehmen zu können sind Tag/Nachtkameras und spezielle Beleuchtung sinnvoll.

Nebenräume (Abstellraum, Lager und Werkstatt)

Hier können Domekameras (Netzwerk oder Analog) zum Einsatz kommen. Sie sind besonders robust (Vandalismus geschützt) und können leicht gereinigt werden. Mindestens an jedem Ein- und Ausgang sollte eine Kamera zur Videoüberwachung montiert werden.

Aufzeichnung

Die Aufzeichnung der Videodaten wird bei analogen Kameras von einem Digitalrecorder mit Festplattenaufzeichnung durchgeführt. Dieser bietet neben hoher Aufzeichnungsleistung, bis zu 32 Kameraeingängen und verschiedene Monitorausgänge für die Live-Beobachtung. Standard ist heute auch ein Netzwerkanschluß, der verbunden mit einer Internetleitung (DSL) einen Fernzugriff via Internet erlaubt.
Über ausreichend große Festplatten ist die Aufzeichnung auch über längere Zeiträume (Monate) möglich.
Bei digitalen Netzwerkkameras wird meistens über einen PC mit entsprechender Software aufgezeichnet. Auch hier ist ein Fernzugriff auf die Videoüberwachung einrichtbar.

Erfolgreiche Axis Partner-Roadshow 2009

(pressebox) München, 07.05.2009, Im Rahmen der diesjährigen Axis Partner-Roadshow stellte Axis neue Trends und Produkte in der Netzwerk-Videoüberwachung für 2009 vor. Von März bis April tourte Axis Communications durch sechs deutsche Städte und machte zusätzlich Halt in Wien und Luzern. Die Axis Partner Aimetis GmbH, Fujinon (Europe) GmbH , Securiton GmbH, SeeTec Communications GmbH & Co. KG, viasys intelligent video GmbH und Videotechnik Infosystems West präsentierten in Key-Notes und Live-Vorführungen ihre Lösungen mit Axis Netzwerk-Kameras vor insgesamt 595 Teilnehmern.

AXIS

AXIS

Das meist diskutierte Thema auf der diesjährigen Roadshow war der Einzug des HDTV-Standards (High Definition Television) in die IP-basierte Videoüberwachung. HDTV verspricht eine im Vergleich zu analogen CCTV-Systemen herausragende Bildqualität, garantierte Auflösung und Bildraten und ein besseres Seitenverhältnis (16:9 Format). „Der Trend geht klar in Richtung Megapixel und HDTV“, so Jörg Rech, Axis Technical Trainer & Consultant, beim Roadshow-Stop in München. „Der höhere Bandbreiten- und Speicherbedarf bei echter HDTV-Auflösung wird dabei durch die Kombination mit H.264-Komprimierung gelöst. Die Ersparnis mit H.264 beträgt etwa 80 Prozent.“ Mit der AXIS Q1755 stellte Axis bereits eine Kamera vor, die hinsichtlich Auflösung, Farbwiedergabe und Bildrate den HDTV-Standards der SMPTE (Society of Motion Picture and Television Engineers) entspricht und die perfekte Lösung zur Sicherung von Bereichen ist, in denen detailliertere Aufnahmen erforderlich sind, wie Flughäfen, Passkontrollen und Kasinos. Im Bereich der Fixed-Dome-Kameras bietet die neue Produktreihe AXIS P33, ab Juni 2009 erhältlich, HDTV-Videoqualität, einzigartige Montagemöglichkeiten, fernsteuerbare Bildschärfe- und Zoomfunktionen.

Weitere kosteneffiziente Wege zur Steigerung von Lichtempfindlichkeit und Auflösung und der damit verbundenen Verbesserung der Bildqualität, liegen in der Nutzung von neuen Bildsensortechnologien und der verbesserten Rauschreduzierung im Bildverarbeitungs-Chip. „Die auf dem Markt verfügbaren „Standard“-Chips sind meist nicht für die hohen Anforderungen der Videoüberwachung konzipiert. Axis Produkte bieten den Vorteil, dass sich diese auf einen eigen entwickelten Chip stützen, welcher als ARTPEC bezeichnet wird und für die speziellen Anforderungen konzipiert ist. Wir verfügen daher über eine Basis für leistungsstarke Produkte. Zudem werden wir alle 18 Monate eine neue Version unseres eigenen ARTPEC-Chips herausbringen, um den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden und hochperformante Produkte entwickeln zu können“, erläutert Jörg Rech.

In Zeiten der Finanzkrise sind auch die kostengünstigen Lösungen mit Video-Encodern eine gefragte Option. Der Video-Encoder erlaubt es dem Anwender die Vorteile von Netzwerk-Video zu nutzen, ohne die meist schon vorhandenen analogen Kameras ersetzen zu müssen. Benutzer profitieren von Fernüberwachungsfunktionen, einer leistungsstarken Ereignisverwaltung und einer höheren Skalierbarkeit. Mit den neuen Video-Encodern AXIS M7001 und AXIS Q7404 bringt Axis auch in diesem Bereich neue starke Produkte auf den Markt. Der AXIS M7001 ist ein kostengünstiger 1-Kanal-Video-Encoder mit H.264-Videokomprimierung. Durch seine kompakte Größe – kleiner als ein modernes Mobiltelefon- ist er ideal für die Anbringung in Kameragehäusen und für diskrete Überwachungsanwendungen, z.B. in Einzelhandelsgeschäften und Banken. Der AXIS Q7404 ist ein 4-Kanal-Encoder, der in der Lage ist, mehrere digitale Videoströme gleichzeitig für jeden analogen Videokanal mit voller Bildrate bei allen Auflösungen bis D1 zu liefern. Der AXIS Q7404 ist ab Juni 2009 erhältlich.

Die Axis Partner-Roadshow beschäftigte sich jedoch nicht nur mit der technischen Seite der Videoüberwachung, sondern griff auch das Thema der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte auf. In seinem Vortrag „Datenschutzkonforme Videoüberwachung – alles was Recht ist“ erklärte Rechtsanwalt Horst Speichert gesetzliche Regelungen und Installationspflichten, den Einsatz von Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Mitbestimmungsrechte, Dokumentations-, Hinweis- und Löschungspflichten und diskutierte mit den Teilnehmern Interessensabwägungen und Maßnahmen. „Moderne Überwachungskameras werden immer intelligenter und können durch zusätzliche Chips und hochwertige Softwareanwendungen im Sinne des Datenschutzes wie ein Filter eingesetzt werden. Sie sind in der Lage nur noch die wirklich relevanten Ereignisse zu melden und somit den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten.“, sagt Edwin Roobol, Regional Manager für die Regionen DACH, die Niederlande und Osteuropa bei Axis Communications.

Über Axis Communications GmbH

Axis ist ein IT-Unternehmen, das Netzwerk-Videolösungen für professionelle Installationen anbietet. Das Unternehmen ist der weltweite Marktführer im Bereich Netzwerk-Video und treibt den Wechsel von analoger zu digitaler Videoüberwachungstechnologie an. Die Produkte und Lösungen von Axis auf Basis von innovativen, offenen Technologieplattformen eignen sich schwerpunktmäßig für die Sicherheits- und Fernüberwachung. Mit Hauptsitz in Schweden unterhält Axis Niederlassungen in über 20 Ländern und arbeitet mit Partnern in mehr als 70 Ländern zusammen. Axis wurde 1984 gegründet und ist an der NASDAQ OMX Stockholm unter dem Tickersymbol AXIS notiert. Weitere Informationen über Axis finden Sie auf der Website unter www.axis.com.